Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
BFG Einkommensteuer

Als freie Dienstnehmerinnen beschäftigte Fachberaterinnen in Möbelhäusern sind steuerrechtlich als Selbständige zu qualifizieren

Eine vertraglich als freie Dienstnehmerin vereinbarte Tätigkeit als Fachberaterin einer Firma zur Bewerbung deren Produkte in zB Möbelhäusern ist steuerrechtlich gesondert zu beurteilen, da es den Begriff der freien Dienstnehmerin im Steuerrecht nicht gibt; diese steuerrechtliche Beurteilung ist auch erforderlich, wenn es im ASVG-Bereich betreffend derselben Personen zu Stattgaben der Beschwerden gekommen ist.

Europäische Kommission
Allgemein International

Vorbereitung auf den Brexit: Kommission intensiviert Informationskampagne zur Vorbereitung von EU-Unternehmen auf No-Deal-Szenario im Bereich Zoll

Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am 30. März dieses Jahres ohne Austrittsabkommen verlässt („No-Deal-Szenario“), hat die Europäische Kommission nun ihre Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (zB Mehrwertsteuer) für den Fall eines No-Deal-Szenarios intensiviert.

Verfahren
Allgemein BFG BFGjournal

Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar

Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.

Allgemein BFG BFGjournal Rechtsprechung

Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar

Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.

Auto PKW
Allgemein BFG

Kraftfahrzeugsteuer: Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland

Die Beweislast für die Erbringung des Gegenbeweises trifft den Verwender des Fahrzeugs. Die Behörde muss kein überwiegendes Verwenden des Fahrzeugs im Inland nachweisen. Der Verwender, der einen Gegenbeweis erbringen möchte, muss daher entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorgepflicht) und hat Beweismittelbeschaffungspflicht. Reine Behauptungen sind zur Erbringung des Gegenbeweises nicht ausreichend, ebenso wenig bloße Glaubhaftmachung.

(Bild: © iStock)
BFG BFGjournal Einkommensteuer Finanzstrafrecht

Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen

Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.

Podcast

SWK.Podcast 06/2019

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 6 vom Februar 2019.

ImmoESt
Einkommensteuer VwGH

Pauschale Berechnung der Immobilienertragsteuer

Ein Grundstück gilt als „am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen“ iSd § 30 EStG, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 abgelaufen war. Mit der Pauschalierungsregelung des § 30 EStG wird auch darauf Bedacht genommen, dass die Ermittlung der tatsächlichen Kosten lange zurückliegender Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt.