Zurechnung der Einheitswertbescheide für den Rechtsnachfolger auch im ersten Jahr der Gewinnermittlung bindend
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Forstbetriebs, Teilbetriebs, ist gemäß § 6 Z 9 lit a EStG Buchwertfortführung gegeben. Die Einheitswertbescheide, die an den Rechtsvorgänger ergangen sind, sind für den Übernehmer des Forstbetriebs bis zur Erlassung neuer Einheitswertbescheide gemäß § 191 Abs 4 BAO maßgebend.
Betrauung einer deutschen Steuerberatungskanzlei mit der Erfüllung österreichischer abgabenrechtlicher Verpflichtungen: kein minderer Grad des Versehens
Das Vorbringen, die unrichtige umsatzsteuerliche Behandlung der Doppelerwerbe sei auf den Fehler eines deutschen Mitarbeiters der deutschen Steuerberatungskanzlei zurückzuführen, zeigt keinen minderen Grad des Versehens auf.
Als freie Dienstnehmerinnen beschäftigte Fachberaterinnen in Möbelhäusern sind steuerrechtlich als Selbständige zu qualifizieren
Eine vertraglich als freie Dienstnehmerin vereinbarte Tätigkeit als Fachberaterin einer Firma zur Bewerbung deren Produkte in zB Möbelhäusern ist steuerrechtlich gesondert zu beurteilen, da es den Begriff der freien Dienstnehmerin im Steuerrecht nicht gibt; diese steuerrechtliche Beurteilung ist auch erforderlich, wenn es im ASVG-Bereich betreffend derselben Personen zu Stattgaben der Beschwerden gekommen ist.
Eine nachträgliche Forderungsanmeldung führt im Schuldenregulierungsverfahren zu keiner Umgehung der Insolvenzwirkungen
Werden Forderungen überhaupt nicht angemeldet, sieht § 197 der IO vor, dass die Insolvenzgläubiger in diesem Fall einen Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote nur insoweit haben, als diese der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht.
Vorbereitung auf den Brexit: Kommission intensiviert Informationskampagne zur Vorbereitung von EU-Unternehmen auf No-Deal-Szenario im Bereich Zoll
Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am 30. März dieses Jahres ohne Austrittsabkommen verlässt („No-Deal-Szenario“), hat die Europäische Kommission nun ihre Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (zB Mehrwertsteuer) für den Fall eines No-Deal-Szenarios intensiviert.
Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Kraftfahrzeugsteuer: Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland
Die Beweislast für die Erbringung des Gegenbeweises trifft den Verwender des Fahrzeugs. Die Behörde muss kein überwiegendes Verwenden des Fahrzeugs im Inland nachweisen. Der Verwender, der einen Gegenbeweis erbringen möchte, muss daher entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorgepflicht) und hat Beweismittelbeschaffungspflicht. Reine Behauptungen sind zur Erbringung des Gegenbeweises nicht ausreichend, ebenso wenig bloße Glaubhaftmachung.
Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen
Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.
Prof. Bettina Spilker im BFGjournal zu Gast
Bettina Spilker über das deutsche und das österreichische Steuerrecht, die Digitalisierung und die Sinnhaftigkeit der Pendlerpauschale in Anbetracht des Umweltschutzes.
SWK.Podcast 06/2019
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 6 vom Februar 2019.
Pauschale Berechnung der Immobilienertragsteuer
Ein Grundstück gilt als „am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen“ iSd § 30 EStG, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 abgelaufen war. Mit der Pauschalierungsregelung des § 30 EStG wird auch darauf Bedacht genommen, dass die Ermittlung der tatsächlichen Kosten lange zurückliegender Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt.









