Author: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Podcast

SWK.Podcast 36/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 36 vom Dezember 2018.

Bis zu 1.500 Euro Steuerbonus pro Kind und Jahr - Geringverdiener erhalten weniger oder nichts - 98 Prozent der Familien profitieren. (Bild: © iStock)
Allgemein

Das bringt 2019 – Den Familienbonus, aber nicht für alle gleich hoch

Wien (APA) – Der Familienbonus ist ein Vorzeigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Koalition und mit Kosten von 1,5 Mrd. Euro eine der teuersten Maßnahmen des ersten Regierungsjahres. Ab 2019 steht Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen: Wer wenig verdient, wird von der Steuersenkung nicht voll profitieren – oder erhält nichts.

(Bild: © iStock)
Sonderzahlung

Jahressechstel-Optimierung durch Auszahlung von laufenden Prämien

Sonstige Bezüge sind nur unter der doppelten Bedingung gegeben, dass sie sich sowohl durch Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Sonstige Bezüge können nicht allein „aufgrund des Rechtstitels“ vorliegen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

(Bild: © iStock)
BFG Einkommensteuer

Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar

Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des VwGJ setzt der Begriff der Werbungskosten ein „Abfließen“ voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Eine Ausgabe bzw ein Abfluss liegt vor, wenn der zu leistende Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist.

(Bild: © iStock)
International Internationales Steuerrecht

EAS-Auskunft des BMF: Errichtung eines verschiebbaren Daches als Betriebsstätte

Errichtet eine in Italien ansässige Aktiengesellschaft in Österreich für einen Auftraggeber ein verschiebbares Dach zur Vornahme von Sanierungsarbeiten auf einer Altlastdeponie und führt sie nach Erfüllung der Werklieferung für eine Dauer von fünf Jahren monatlich den Verschub des Daches aus bzw überwacht diesen und schult anfangs die Mitarbeiter des Auftraggebers in der Verschub-Technik, stellt sich die Frage, ob durch diese Tätigkeiten eine Betriebsstätte in Österreich begründet wird.

(Bild: © iStock)
Krankenstand

Feiertags­entgelt und Krankenstand

In welcher Höhe und auf welcher Grundlage gebührt Entgeltfort­zahlung an Feiertagen während eines Krankenstandes? Der Hauptverband der Sozial­versicherungsträger (HVSVT) hatte in der Diskussion der letzten Jahre den pragmatischen Mittelweg eingeschlagen: Feiertage, für die keine Arbeits­leistung verein­bart wurde, haben das Entgeltfort­zahlungskontingent für den Krankenstand nicht gekürzt, die Höhe des Feiertags­entgelts wurde aber trotzdem vom noch gebührenden Entgelt­anspruch im Krankenstand abhängig gemacht.

Stiftung
Allgemein

Rechnungshof mahnt Konzept für Fonds und Stiftungen des Bundes ein

Ende 2015 prüfte der Rechnungshof die Steuerungsgebarung der zu der Zeit bestehenden 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen von 6 Mrd Euro und Verbindlichkeiten in der Höhe von 4,4 Mrd Euro im Zeitraum 2014. Aus dieser Prüfung folgernd empfiehlt er, eine Leitlinie für die Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des Bundes zu konzipieren.

(Bild: © iStock)
Einkommensteuer VwGH

VwGH: Werbungskosten eines Profiradrennfahrers

Eine private Lebensversicherung, die – wie im gegenständlichen Fall – auch den Erlebensfall umfasst, erfüllt die Funktion einer Altersversorgung, sodass gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG Aufwendungen der privaten Lebensführung vorliegen und eine Absetzbarkeit der Versicherungsprämien nicht in Frage kommt.