Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit BGBl I 2018/94, ausgegeben am 22. 12. 2018, wurde das AuslBG ab 1. 1. 2019 geändert. Kernpunkte der Reform sind eine verfassungskonforme Gestaltung des Punkteschemas für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte zum Arbeitsmarkt und eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung regionaler Mangelberufslisten und von Berufen im hochqualifizierten Bereich. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Einrückung zum Präsenzdienst
Für den Zeitraum zwischen Beendigung der Schulausbildung und Antritt zum Präsenzdienst besteht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs 1 lit d FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch bei einer unerwartet und damit „zwangsläufig“ späteren Einberufung zum Präsenzdienst ist aufgrund der vorzunehmenden objektiven Betrachtung der Familienbehilfe-Anspruch zu verneinen, wenn nicht bloß eine Unterbrechung einer zuvor nach Beendigung der Schulausbildung bereits frühestmöglich begonnenen Berufsausbildung vorliegt.
Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens
Wird eine Beschwerde im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BFG insoweit eingeschränkt, dass sie sich nur mehr ausschließlich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafen richtet, ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen laut angefochtenem Erkenntnis Teilrechtskraft eingetreten.
Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH
Nach § 185 Abs 2 UGB führt die Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Gesellschafter zwingend zur Auflösung einer (atypisch) Stillen Gesellschaft. Diese Auflösungsbestimmung ist nicht disponibles Recht. Durch frühere Verlustzuweisungen entstandene negative Kapitalkonten stellen daher – sofern keine Nachschüsse erfolgen – zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden Stillen Gesellschafter dar.
Sozialversicherungspflicht bei überlassenen Geschäftsführern – Lösung durch den Gesetzgeber
Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurden bei Überlassung von Geschäftsführern zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnisse zum Beschäftiger unterstellt. Trotz teilweiser Entschärfung durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten war die Umsetzung des Erkenntnisses gerade für Konzerne kaum administrierbar. Nun hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.
Nationalrat beschließt neue Karfreitagsregelung
Einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat am 27. 2. 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt.
Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Das AÜG wird angepasst, damit der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35 % belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 % ab April 2019 und auf 0,8 % ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen.
Wiederaufnahme des Verfahrens: Bescheidaufhebung mangels Bekanntgabe eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes
Mit der bloßen (jegliche sachverhaltsmäßige Vergleichsgrundlagen vermissen lassenden) Würdigung, dass der Geschäftsführerbezug keinem Fremdvergleich standhalte, werden keine Umstände dargetan, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen wären.
Meldung und Abrechnung nebenberuflicher Trainer im Erwachsenenbildungsbereich
Durch die Einführung der mBGM ändern sich ab 1. 1. 2019 die sozialversicherungsrechtlichen Regeln für nebenberufliche Lehrende und Vortragende, die dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen – das sind in der Regel freie Dienstnehmer und lohnsteuerpflichtige Lehrende.
Mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbare ausländische Renten unterliegen in Österreich der Pflichtversicherung
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG stellen Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung abzugsfähige Werbungskosten dar. Die Werbungskosten nach Z 4 sind gemäß § 16 Abs 3 EStG ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 4) – das neue Clearingsystem
Derzeit erfolgt die Abklärung von Differenzen zwischen der Gebietskrankenkasse (GKK) und dem Dienstgeber auf telefonischem oder schriftlichem Wege zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern und den Personalverrechnern. Dieser Prozess wird seit 1. 1. 2019 durch das neue elektronische Clearingsystem ersetzt, wodurch ein noch nie dagewesener Automatisierungsgrad erreicht wird.
Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführ-Kfz
Im aufhebenden Erkenntnis sprach das Höchstgericht aus, der VfGH habe im Beschluss vom 12. 10. 2017, V 46/2016, darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung auf Vorführ-Kfz dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar sei, weil in diesem Fall die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen wären.











