Fehlende Aufklärung durch den Steuerberater betreffend Vorsteuerberichtigung
Wird der ehemalige Steuerberater eines Beschuldigten durch diesen als Beschwerdeführer in einem Finanzstrafverfahren vor dem BFG – wohl zu seiner eigenen Entlastung – einer Bestimmungstat dergestalt bezichtigt, dass er, obwohl mit seiner steuerrechtlichen Beratung …
BFG: Unzulässige Fortführung eines bereits eingestellt gewesenen Finanzstrafverfahrens und Finanzstraftäterhaftung nach § 11 BAO
Werden im Zuge von Vorerhebungen nach § 82 Abs 1 FinStrG Verfolgungshandlungen gegen einen bestimmten Verdächtigten wegen eines konkreten Tatverdachts gesetzt, gelangt dieser in die Rechtsposition eines Beschuldigten (§ 75 Satz 2 FinStrG).
SWK.Podcast 08/2019
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 8 vom März 2019.
OGH: Feiertagsentgelt für Arbeit am Karfreitag
Auch ein Arbeitnehmer, der keiner der relevanten Kirchen iSd § 7 Abs 3 ARG idF BGBl I 2004/159 angehört, hat bei Arbeit am Karfreitag gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des Feiertagsentgelts nach § 9 Abs 5 ARG. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor vom Arbeitgeber eine Freistellung am Karfreitag gefordert hat, und der Arbeitgeber diesem Ersuchen nicht nachgekommen ist.
OECD: Zwischenbericht Konjunkturausblick
Am 6. 3. 2019 hat die OECD ihren aktuellen Zwischenbericht über die globalen wirtschaftlichen Aussichten veröffentlicht. In ihm sieht die OECD eine Abschwächung des globalen Wachstums aufgrund der Schwächung Europas und dem Weiterbestehen diverser Risiken.
Rat genehmigt Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen
Die EU wird bald über eine Reihe neuer Vorschriften verfügen, um Direktinvestitionen aus Drittländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung besser zu überprüfen. Der Rat hat gestern (5. 3. 2019) eine Verordnung angenommen, mit der ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU geschaffen wird.
Statistik Austria: Beschäftigungszuwachs entfällt bei Frauen vorwiegend auf Teilzeit
Im Jahr 2017 waren laut Statistik Austria 68,2 % der Frauen erwerbstätig, 47,7 % arbeiteten in Teilzeit. Die hohe Teilzeitquote bei den Frauen spiegelt sich auch in niedrigeren Einkommen wider. Insgesamt verdienten Frauen 2017 um 37,3 % brutto pro Jahr weniger als Männer.
Keine Säumnisbeschwerde bei Erledigung einer Anmeldung zu FinanzOnline
Eine Anmeldung nach § 3 FOnV 2006 zielt auf einen behördlichen Realakt, nämlich die Zurverfügungstellung der Zugangsmöglichkeiten zum FinanzOnline-Verfahren. Aus der Verordnung ist nicht abzuleiten,…
BUAG-Zuschlagsverordnung ab 1. 1. 2019
Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder behandelt die mit 1. 1. 2019 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2018/362, ausgegeben am 21. 12. 2018, erfolgte.
VwGH: Zur Bereitschaftspflicht von Ärztinnen und Ärzten
Der VwGH stellte klar, dass die „Errichtung“ des Bereitschaftsdienstes eine förmliche Beschlussfassung durch die zuständige Ärztekammer voraussetzt, wie es etwa in Oberösterreich erfolgt ist. Aus einer bloßen „gelebten Praxis“ kann hingegen keine Verpflichtung des Vertragsarztes abgeleitet werde.
Keine Widerlegung des gesetzlich vermuteten Aufteilungsverhältnisses bei Eigentumswohnungen
§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG idF StRefG 2015/2016 gibt die Voraussetzungen für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung mit zwei Varianten explizit vor. Die Glaubhaftmachung eines abweichenden Wertverhältnisses zwischen Grundstück und Gebäude genügt grundsätzlich nicht. Auch § 3 Abs 1 GrundanteilV 2016 verlangt ausdrücklich den Nachweis abweichender Verhältnisse.
Berücksichtigung von Freibeträgen iZm einer Behinderung
Freibeträge iZm einer Behinderung sind bereits für einen Zeitraum vor Ausstellung des Behindertenpasses zu berücksichtigen, wenn sich aus der Bescheinigung des Sozialministeriumservice eindeutig ergibt, dass der festgestellte Grad der Behinderung bereits ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bestanden hat.










