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BUAG-Zuschlags­verordnung ab 1. 1. 2019

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder behandelt die mit 1. 1. 2019 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlags­verordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlags­verordnung geändert wird, BGBl II 2018/362, ausge­geben am 21. 12. 2018, erfolgte.

Der ganze Artikel (PV-Info 02/2019, 18) als PDF und bei Lindeonline.

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