Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 136 und Nr. 137 vom 11. 2. 2021.
Der Sozialausschuss hat am 11. 2. 2021 beschlossen, die Freistellung schwangerer Beschäftigter in Berufen mit Körperkontakt bis Ende Juni zu verlängern. Die Notstandshilfe wird bis Ende März auf Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Die Verlängerung der Kurzarbeit soll Ende Februar vom Nationalrat beschlossen werden, neue Homeoffice-Regeln lassen noch auf sich warten.
Notstandshilfe
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am 11. 2. 2021 mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Ua stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit dafür, die Notstandshilfe für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufzustocken. Damit werden Personen, die schon länger arbeitslos sind und aufgrund der Corona-Krise kaum Möglichkeiten haben, einen neuen Job zu finden, noch bis Ende März höhere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen.
Festgeschrieben ist die verlängerte Aufstockung der Notstandshilfe in einer von den Koalitionsparteien beantragten Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (1238/A), die unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen wurde. Demnach werden Notstandshilfebezieher rückwirkend ab Jahresbeginn bis Ende März 2021 weiterhin eine Unterstützungsleistung in der Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Bereits zwischen 16. 3. und Dezember 2020 hat eine derartige Regelung gegolten.
Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem eine Corona-Sonderregelung für selbständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Begründet wird die nochmalige Verlängerung der Bestimmung mit dem mittlerweile dritten Lockdown.
Homeoffice bzw Teleworking
Weiter warten heißt es hingegen auf die neuen Homeoffice-Regelungen. Zum Thema Homeoffice lagen dem Ausschuss ein Entschließungsantrag der SPÖ (800/A(E)) und ein Entschließungsantrag der NEOS (1227/A(E)) vor, die beide mit der Begründung vertagt wurden, dass Regelungen dazu in Ausarbeitung sind. Es gebe bereits einen Ministerratsbeschluss, der die angesprochene Sozialpartnereinigung aufgreife. Die Vorschläge seien zum Teil deckungsgleich mit den Anliegen der vorliegenden Entschließungsanträge. Ua solle klargestellt werden, dass der ArbeitnehmerInnenschutz zu Hause gleichermaßen gelte wie im Büro. Auch beim Unfallversicherungsschutz werde nachjustiert. Zudem wurde auf die geplanten steuerrechtlichen Regelungen verwiesen.
Laut Arbeitsminister ist der Plan, das Gesetz bis Ende Februar einzubringen – das sollte auch möglich sein, wenn die Gespräche mit den Sozialpartnern nicht länger als geplant dauern. Es werde auch ein Begutachtungsverfahren geben.
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit
Bereits im Februar soll die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit fixiert werden. Der Sozialausschuss hat vorsorglich einen Antrag der Koalitionsparteien zur Novellierung des AMSG (1237/A) an das Plenum geschickt. Er hat vorläufig zwar noch keinen konkreten Inhalt, soll aber im Zuge der Plenarberatungen am 24. bzw 25. 2. per Abänderungsantrag ergänzt werden. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern würden derzeit noch laufen. Die Initiative wurde auch von der Opposition weitgehend mitgetragen.
Freistellung schwangerer Beschäftigter in Berufen mit Körperkontakt bis Ende Juni verlängert
Seit Anfang dieses Jahres sind werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Derzeit ist diese Regelung mit 31. 3. befristet, nun soll sie bis Ende Juni verlängert werden. Eine von ÖVP und Grüne beantragte Novelle zum Mutterschutzgesetz (1240/A) hat am 11. 2. 2021 mit breiter Mehrheit den Szoialausschuss passiert und kann damit noch im Februar vom Nationalrat beschlossen werden.
Eingeführt worden war die Arbeitsfreistellung für schwangere Beschäftigte mit dem Hinweis auf neue medizinische Erkenntnisse. Demnach müssen Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden, vor allem bei fortgeschrittener Gravidität.
Ein Antrag auf Adaptierung (1165/A) des entsprechenden Gesetzespassus, damit ua auch im Handel beschäftigte Frauen oder bestimmte Arbeiterinnen in der Industrie mitumfasst sind, hatte keinen Erfolg.
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