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BFG Umsatzsteuer

BFG: Keine rückwirkende Sanierung eines Dreiecksgeschäfts

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Ein missglücktes Dreiecksgeschäft ist nicht sanierbar. Entsprechen die Rechnungen nicht den Vorschriften des Art 25 Abs 4 TS 1 UStG, sind nicht die in Art 25 Abs 1 UStG iVm Art 25 Abs 3 lit e und Abs 5 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine rückwirkende Sanierung des Dreiecksgeschäftes durch Ausstellung berichtigter Rechnungen ist nicht möglich.

Entscheidung: BFG 24. 1. 2019, RV/2100801/2017, Revision zugelassen.

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