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BFG: Verlustvortragsgrenze und Auslandsverluste

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Die Verlustvortragsgrenze ist auf Nachversteuerungsbeträge von im Verlustvortrag eingegangenen Auslandsverlusten aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen anzuwenden.

Entscheidung: BFG 5. 2. 2019, RV/7103985/2014, Revision nicht zugelassen.

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