Kategorie: BFG

Gericht

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BFG: Anspruch auf Familienleistungen in Rumänien

Unter Haushaltsführung ist die hauptverantwortliche Erledigung der Alltagsversorgung der Familie, insbesonders der Nahrungsbeschaffung sowie der Wartung, Heizung und Reinigung des gemeinsamen privaten Lebensbereiches einschließlich der Wäschereinigung, zu verstehen. Dabei kommt es regelmäßig nicht nur auf die Organisation, also die Planung dieser Tätigkeit, sondern vor allem auf die Erledigung der alltäglich anfallenden Arbeiten an.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag

Der Unterhaltsabsetzbetrag ist an die tatsächliche Leistung des Unterhalts geknüpft. Der Steuerpflichtige hat diesbezüglich einen Zahlungsnachweis durch Vorlage schriftlicher Unterlagen zu erbringen. Der Gesetzeswortlaut und die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (463 BlgNR 18. GP, 9) stellen auch klar, dass es auf die Leistung des Unterhalts und nicht nur auf die Verpflichtung dazu ankommt.

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BFG: Vermietung einer Schifffahrtslände führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Wer investiert, verliert das Eigentum am Investitionsgut. Wird daher Sach- oder Realkapital in ein Unternehmen investiert, geht das Eigentum am Investitionsgut vom Investor auf dieses Unternehmen über. Wer einem Dritten gegen Entgelt gestattet, sein Schiff an der eigenen Lände zu verheften, verliert damit nicht das Eigentumsrecht. Es wird dem Dritten bloß das Recht eingeräumt, einen Teil der Schifffahrtslände nur für eigene Zwecke zu gebrauchen.

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BFG: Anzuwendende Methode bei Festsetzung der Steuer

Gemäß § 3 Abs 2 EStG darf die „festzusetzende Steuer … nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde“. Mit anderen Worten: Es ist die festzusetzende Steuer laut derjenigen Methode für die spruchmäßige Festsetzung heranzuziehen, welche die niedrigere Belastung für den Steuerpflichtigen bewirkt.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung

Bei Auslegung des Tatbestandsmerkmales „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit iSd § 34 Abs 8 EStG 1988“ ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen. Der Ausbildungsabschluss (Facharbeiterbrief) an der landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) „Buchhof“ mit der Fachrichtung „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“ in Wolfsberg entspricht nicht jener mit der Fachrichtung „Landwirtschaft“ an der LFS „Goldbrunnhof“ in Völkermarkt.

BFG Einkommensteuer

BFG: Besteuerung der Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten – Gutachtennachweis der tatsächlichen Bodenwertminderung

Der Antrag nach § 107 Abs 11 Satz 2 EStG zielt auf die Möglichkeit des Nachweises einer niedrigeren Bemessungsgrundlage nach den tatsächlichen Verhältnissen ab. Die gesetzliche Vermutung einer pauschalen Bemessungsgrundlage von 33 % des Auszahlungsbetrages iSd § 107 Abs 4 EStG ist durch Gutachtennachweis einseitig zugunsten des Steuerpflichtigen von diesem widerlegbar.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Jüngste Entscheidungen zur BAO

Das Rechtsinstitut der Berichtigung nach § 293 BAO kann nicht dazu dienen, die mangels Erklärung oder anderer Quellen bei Bescheiderlassung der Abgabenbehörde nicht bekannten und bei einer GPLA nachträglich erhobenen Zuflüsse zu erfassen, da diesfalls im berichtigten Bescheid die formelle Erklärung des Bescheidwillens nicht von der Bescheidabsicht abweicht.

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BFG: Steuerabkommen Ö-CH: Keine Rückforderung der Einmalzahlung möglich

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einmalzahlung steht nach Art 13 Abs 3 des Steuerabkommens Ö-CH (nur) dann zu, wenn die Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist. Wurde der schweizerischen Zahlstelle gem Art 5 Abs 1 des Abkommens nicht bis zum relevanten Stichtag mitgeteilt, ob eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung erfolgen soll oder eine Ermächtigung zur freiwilligen Meldung gewährt wird, kommt es zur automatischen Nachversteuerung durch Einmalzahlung.