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BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne, wenn in den Vorjahren keine Begünstigung in Anspruch genommen wurde

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Ein Nachversteuerungstatbestand des § 11a EStG idF bis 31. 12. 2009 liegt nicht vor, wenn sich der Abbau des Eigenkapitals in einem Folgejahr nur auf Teile eines in der Zwischenzeit eingetretenen weiteren Anstiegs des Eigenkapitals bezieht, für den die Förderung nicht in Anspruch genommen wurde (vgl VwGH 15. 5. 2019, Ra 2018/13/0047).

Entscheidung: BFG 17. 6.2019, RV/7103258/2019, Revision nicht zugelassen.

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