VwGH: Zuerkennung des Vertreterpauschales und Geheimhaltungspflicht nach WTBG
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist zum Begriff des Vertreters auf die Verkehrsauffassung abzustellen. Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit).
BFG: Zurücknahmeerklärung nach § 256 BAO muss frei von Mängeln sein und bedarf der Unterschrift
Der in § 256 BAO geregelte Verzicht auf eine materiell-rechtliche Erledigung der Bescheidbeschwerde ist als Eingabe nur bei Erfüllung sämtlicher Formalerfordernisse rechtswirksam, sodass die Zurücknahmeerklärung mängelfrei zustande gekommen sein muss und zwingend die Unterschrift des Beschwerdeführers aufzuweisen hat.
VwGH: Auflösung einer GmbH durch Konkurseröffnung
Im vorliegenden Fall erfolgte die Auflösung der GmbH durch Konkurseröffnung. Es folgte eine „Verteilung“ des vorhandenen Vermögens nicht durch Liquidatoren an die Gesellschafter, wie in § 91 Abs 3 GmbHG geregelt, sondern durch den Masseverwalter und das Gericht an die Gläubiger nach den Regeln des Insolvenzverfahrens.
OGH: Aktuelle Entscheidungen zum Erbrecht
Für die Beachtlichkeit eines Motivirrtums ist es weder nach der alten noch nach der neuen Rechtslage notwendig, dass der Erblasser seinen Beweggrund in der letztwilligen Verfügung „angegeben“ hat.
BMF: Fremdwährungsgegenwerte per 1. 11. 2019
Mit BMF-AV Nr. 147/2019 wurden die Zollentrichtungskurse per 1. 11. 2019 kundgemacht. Erlass des BMF vom 28. 10. 2019, BMF-420100/0039-III/6/2019, BMF-AV Nr. 147/2019. ⇒ …
OGH: Geldunterhaltspflicht und Familienbonus Plus
Ein geldunterhaltspflichtiger Elternteil, der einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist grundsätzlich auf den Hälftebetrag des Familienbonus Plus anzuspannen, wenn er diese Leistung mangels Antragstellung nicht bezieht.
VwGH: Verlustausgleichsverbot & Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter
Die mit dem AbgÄG 1989, BGBl 1989/660, eingeführte und mit dem § 2 Abs 2a TS 2 EStG idF BGBl I 1999/106 inhaltsgleiche Bestimmung sollte einem neuen Typ von Verlustzuweisungsgesellschaften – Kommanditgesellschaften und atypisch stille Gesellschaften, die Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte verwalten – entgegenwirken.
VwGH: Aktuelle abgabenverfahrensrechtliche Entscheidungen
Das BFG wies mit der als Zurückweisungsbeschluss intendierten Erledigung Beschwerden gegen Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO als unzulässig zurück und begründete die Zurückweisung ua damit, dass die Feststellungsbescheide keine Hinweise auf die Bestimmungen bzw Rechtsfolgen des § 101 Abs 3 BAO iVm § 81 BAO enthielten.
BFG: Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung
Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.
BFG: Fahrtenbuch und Verpflegungsmehraufwand bei einem Versicherungsvertreter
Für lediglich eintägige Dienstverrichtungen, die keine Übernachtung notwendig machen, gebührt kein Verpflegungsmehraufwand.
Neu im BGBl: AbgÄG 2020 und PAG 2020
Mit BGBl I 2019/91 wurde am 22. 10. 2019 das Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden, kundgemacht.
BFG: Vorlageantrag gegen „zweite Beschwerdevorentscheidung“ ist als unzulässig zurückzuweisen
Die Erlassung einer zweiten Beschwerdevorentscheidung ist nach § 262 BAO idF FVwGG 2012 nicht mehr vorgesehen. Aus § 300 Abs 1 BAO ergibt sich, dass die Abgabenbehörde ab Vorlage der Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit grundsätzlich weder abändern noch aufheben kann.











