BFG: Widerrechtliche Verwendung eines Kfz
Die tatsächliche Nutzung eines in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kfz im Inland führt zur Verwendereigenschaft des Nutzers unabhängig vom mit dem Eigentümer vereinbarten Nutzungszweck, wobei es auf die längerfristige Verfügungsmacht des Nutzers über das Kfz ankommt.
BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung
Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt.
BFG: Berichtigung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG im Beschwerdeverfahren
Wird eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme zu mehreren vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen erstattet, fällt eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG an, deren Bemessungsgrundlage die Summe der einbekannten Mehrbeträge (Verkürzungsbeträge) ist.
BFG: Anzeigepflicht für Internetplattform zur Vermittlung von Unterkünften an Reiseveranstalter?
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs 2 WTFG bezieht sich die Anzeigepflicht der Diensteanbieter auf die nach ihren Geschäftsunterlagen vorhandenen Identifikationsdaten und Kontaktdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeber sowie auf sämtliche Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten) im Gebiet der Stadt Wien.
BFG: Aktuelle Entscheidungen zur BAO
Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen schätzt, aber selbst das Schätzungsergebnis nicht begründen bzw plausibel darstellen kann, wäre es für das BFG zu aufwendig, das richtige Bescheidergebnis zu ermitteln.
BFG: Nichtbescheid wegen nicht ausreichend konkretisiertem Bescheidadressaten
Einer Erledigung, die sich lediglich an „A u Mitbes“ richtet, ohne weitere Konkretisierung der Personengemeinschaft, kann keine Bescheidqualität zu kommen. Es fehlt dem solcherart bezeichneten Bescheidadressaten an der erforderlichen Eindeutigkeit. Eine solche wäre zB durch den Zusatz der genauen Bezeichnung der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermittelnden Einkunftsquelle (Liegenschaftsadresse) gewährleistet.
BFG: Abgabenerhöhung bei Selbstanzeige
Ist betreffend einen Abgabepflichtigen im Veranlagungswege Einkommensteuer vorzuschreiben und (für Lohnzahlungszeiträume desselben Jahres) von seinen Lohneinkünften Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, handelt es sich bei der Lohnsteuer lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
BFG: Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsdarstellung
Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua gerade darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015).
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß § 31 Abs 1 VwGVG erfolgen die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss, soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist. Die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung ist daher in der Rechtsform des Beschlusses zu treffen.
BFG: Fahrtkosten als Differenzwerbungskosten zwischen nahen Angehörigen
Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des PKW und der dienstliche Zweck.
BFG: Einbringung einer Beschwerde durch Steuerberater ohne Hinweis auf Vertretung oder Bevollmächtigung
Soll eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter erhoben werden, so muss dies entsprechend erklärt werden. Wird im Betreff einer Beschwerde der Name und die Steuernummer jener Person angegeben, an die der angefochtene Bescheid ergangen ist, stellt dies allein weder eine Berufung auf eine Bevollmächtigung dar noch lässt dies zwingend darauf schließen, dass für diese Person eingeschritten wird.
BFG: Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld durch den (Ehe)Partner
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht während eines Anspruchs auf Wochengeld in der Höhe dieser Leistung. Ist das Wochengeld niedriger als der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, so gebührt Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des Differenzbetrages, der sich aus Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld ergibt.





