Nach der Digitalisierung folgt die künstliche Intelligenz – ALEXA hat deutsche Wurzeln
Dr. Angela Stöger-Frank berichtet vom Europäischen Forum Alpbach 2019. Diesmal von den Technologiegesprächen. Gleich vorweg: Artificial Intelligence kennt keine Moral, Ethik oder Empathie. Daher werden weiter Menschen Gerichtsurteile fällen oder Therapien auswählen.
Bau einer Landstraße mit Granit aus China – Klimaschutz und CO2 Steuer
Dr. Angela Stöger-Frank berichtet vom Europäischen Forum Alpbach 2019. Das Thema Klimaschutz war heuer bei allen Veranstaltungen des Forums sehr präsent. Bei den „Rechtsgesprächen“ fand eine Podiumsdiskussion mit der Umwelt-Ökonomin Dr. Angela Köppl, WIFO, dem Steuerberater Mag. Robert Rzeszut, Deloitte und Dr. Kurt Weinberger, CEO der österr. Hagelversicherung, statt.
BFG: Gebühren, Anspruchszinsen & Vorlageanträge via Mail
Gebühr für Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht – Wirksamkeit der Verfahrenshilfe auch für den Vertreter der Verfahrenshilfe genießenden Partei. Mit der Bewilligung der Verfahrenshilfe fällt rückwirkend die Gebührenpflicht für die Beschwerde auch für den Vertreter der gebührenbefreiten Partei weg.
Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger im BFGjournal zu Gast
Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger ist Steuerberaterin in Wien mit dem Schwerpunkt Umgründungsberatung für Kollegen. Nach Absolvierung des WU-Studiums arbeitete sie als Assistentin am Institut für Revisions- und Treuhandwesen und dissertierte zum „positiven Verkehrswert im Umgründungsrecht“.
BFG: Keine fiktive Wohnsitzverlegung durch Option zur unbeschränkten Steuerpflicht
Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland gemäß § 1 Abs 3 dEStG führt für sich allein weder zu einer „fiktiven Verlegung des Wohnsitzes“ von Österreich nach Deutschland noch zu einer Ansässigkeit in Deutschland iSv DBA (vgl zum EStG 1988 Jakom/Marschner, EStG [2019] § 1 Rz 61; Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG [45. Lfg] § 1 Rz 21).
BFG: Vorliegen eines Studienwechsels
Bei „insoweit gegebener Gleichwertigkeit dieser beiden Studien“ liegt nach der Rechtsprechung beim Wechsel von einem Konservatorium auf eine Universität kein Studienwechsel iSd FLAG 1967 vor. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht anwendbar, wenn an der gleichen Bildungseinrichtung von einem Studium zu einem anderen Studium gewechselt wird. In diesem Fall müsste die gesamte Studienzeit aus dem vorangehenden Studium für das neu gewählte Studium angerechnet werden, um die Rechtsfolgen eines Studienwechsels zu vermeiden.
BFG: Teilwertabschreibung – Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) „wertbeeinflussender“ Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist
Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für „werterhellende“ Umstände. „Wertbeeinflussende“ Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzerstellung eintreten, sind nicht zu berücksichtigen.
BFG: Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand
Die Aufnahme einer neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit kann nicht dazu führen, dass Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG abzugsfähig sind. Die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundene (An-)Reise zum Arbeitsort ist nicht als beruflich veranlasste Reise anzusehen, da keine Entfernung oder Verlagerung des bisherigen Tätigkeitsorts vorliegt, sondern ein neuer Tätigkeitsort begründet wird.
BFG: Reihengeschäfte, Vorsteuerabzug und Insolvenz
Hat der Leistende zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, aber nicht abgeführt, geht für den Fall, dass der Leistungsempfänger brutto gezahlt hat, der Leistende jedoch inzwischen insolvent geworden ist, der Rückersatzanspruch des Leistenden nicht auf den Leistungsempfänger über.
BFG: Beschwerdevorentscheidung an nicht vertretungsbefugte Person adressiert und zugestellt
Eine Beschwerdevorentscheidung ist an den Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide zu adressieren und zuzustellen, wenn eine natürliche Person, die nicht der Bescheidadressat der angefochtenen Bescheide ist und nicht zu seiner Vertretung befugt ist, die Beschwerden namens des Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide einbringt.
BFG: Beschwerden gegen die Durchführung von Hausdurchsuchungen
Zur Anordnung einer Hausdurchsuchung ist gemäß § 93 Abs 1 FinStrG der Spruchsenatsvorsitzende aufgrund der ihm selbst als weisungsfreies Organ einer Finanzstrafbehörde zugeordneten Kompetenz befugt; nicht der Spruchsenat, sondern der Vorsitzende des Spruchsenates ordnet aufgrund eigener Machtbefugnis die Durchsuchung an. Solcherart ergibt sich eine Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden auch in jenen Fällen, in welchen der Spruchsenat im Hauptverfahren nicht angerufen wird oder auch nicht angerufen werden kann.
BFG: Berücksichtigung einer nachträglichen Erlösminderung in Zusammenhang mit Einkünften aus einer Grundstücksveräußerung
Die Rückzahlung des Kaufpreises in einem auf die Grundstücksveräußerung folgenden Jahr ist bis zur Hälfte des im Veräußerungsjahr versteuerten Überschusses mit sämtlichen Einkünften ausgleichsfähig (VfGH 11. 12. 2002, B 941/02). Der übrige Teil der Erlösminderung kann nur zur Hälfte und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.






