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BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Beschwerdevorentscheidung an nicht vertretungsbefugte Person adressiert und zugestellt

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Eine Beschwerdevorentscheidung ist an den Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide zu adressieren und zuzustellen, wenn eine natürliche Person, die nicht der Bescheidadressat der angefochtenen Bescheide ist und nicht zu seiner Vertretung befugt ist, die Beschwerden namens des Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide einbringt.

Entscheidung: BFG 3. 7. 2019, RV/7100485/2019, Revision nicht zugelassen.

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