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BFG: Reihengeschäfte, Vorsteuerabzug und Insolvenz

Arbeitslosenquote (Bild: © iStock)

Hat der Leistende zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, aber nicht abgeführt, geht für den Fall, dass der Leistungsempfänger brutto gezahlt hat, der Leistende jedoch inzwischen insolvent geworden ist, der Rückersatzanspruch des Leistenden nicht auf den Leistungsempfänger über.

Entscheidung: BFG 15. 4. 2019, RV/5101201/2016, Revision nicht zugelassen; VfGH-Beschwerde E 2028/2019 mit Beschluss vom 26. 6. 2019 abgelehnt.

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