Kategorie: Digital Monitor

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Datenschutzbehörde erhebt Double-Opt-In-Verfahren zu Mindeststandard bei Newsletter Anmeldung

In ihrer kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung DSB-D130.073/0008-DSB/2019 kommt die Datenschutzbehörde zusammengefasst zum Schluss, dass es dadurch, dass die Beschwerdegegnerin, eine Betreiberin von Dating-Portalen, keine ausreichenden, Art. 32 DSGVO entsprechenden, Datensicherheitsmaßnahmen gesetzt hat, möglich war, dass personenbezogene Daten des Beschwerdeführers – nämlich seine E-Mail-Adresse – unrechtmäßig verarbeitet wurden, was den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs. 1 DSG verletzte.

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Informationspflichten von Webseitenbetreibern bei Social-Media-Implementierungen

Mit seinem Urteil in der Rechtssache „FashionID“ (C-40/17 vom 29.7.2019) konkretisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Webseitenbetreiber und Social-Media-Anbieter. Auch wenn der EuGH die Verantwortlichkeit auf tatsächlich zurechenbare und kontrollierbare Vorgänge einschränkt, begründet dies im Ergebnis dennoch auch Handlungspflichten des Webseitenbetreibers.

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DSB-Tipps für Datenschutzerklärungen

In einem kürzlich veröffentlichten Bescheid gibt die Datenschutzbehörde (DSB) Hinweise, wie aus ihrer Sicht Datenschutzerklärungen zu gestalten sind; insbesondere äußert sich die Behörde zu den zu erteilenden Informationen bezüglich Verantwortlichkeit, Speicherdauer und Empfängern.

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Datenschutz für juristische Personen

GmbHs oder Vereine genießen nach der DSGVO kein Recht auf Datenschutz. Vom Anwendungsbereich des erhalten gebliebenen Grundrechtes nach § 1 DSG sehen weite Teile der Literatur jedoch auch juristische Personen umfasst. Auch erste Entscheidungen der Datenschutzbehörde (DSB) zur Reichweite von § 1 DSG gehen in diese Richtung.