VIDEO: Geschäftsführung und Vertretung
Mag. Moritz Frech, Rechtsanwalt in Wien, vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Frech die Geschäftsführung und Vertretung.
VIDEO: Gründung der OG
Mag. Moritz Frech, Rechtsanwalt in Wien, vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Frech die Gründung der OG.
VIDEO: Gesellschaftsvertrag
Mag. Alexander Albl von der TPA Austria vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Albl den Gesellschaftsvertrag.
VIDEO: Die rechtlich richtige Stellenausschreibung – Patrick Kainz
An erster Stelle für einen gelungenen Bewerbungsprozess steht die richtige Stellenausschreibung. Unter einer Stellenausschreibung ist jede Form der Bekanntmachung an einen größeren Personenkreis zu verstehen. Davon sind neben Inseraten in öffentlichem Medien, wie Zeitungen und oder Internet auch unternehmensinterne Rundschreiben oder Aushänge am schwarzen Brett erfasst.
VIDEO: Grundlagen der Rechtsgeschäftsgebühren
Dr. Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Grundlagen der Rechtsgeschäftsgebühren.
VIDEO: Bewerbungsgespräch – rechtliche Rahmenbedingungen – Patrick Kainz
Im Zuge eines Bewerbungsgespräches soll unter anderem geklärt werden, ob die Persönlichkeit von Bewerber*innen kompatibel ist mit dem bestehenden Team und ob die gefragten Kompetenzen bei dem/der BewerberIn vorhanden sind. Das Interesse von Bewerber*innen möglichst wenig Informationen aus dem Privatleben bzw. aus einem sensiblen Bereich preiszugeben und das Interesse von zukünftigen Arbeitgeber*innen ein möglichst umfassendes Bild über einen/eine zukünftige MitarbeiterIn zu erhalten befinden sich in einem Spannungsverhältnis. Man könnte sagen, die Privatautonomie des/der ArbeitgeberIn steht den Persönlichkeitsrechten des/der BewerberIn gegenüber.
VIDEO: Einvernehmliche Auflösung – Patrick Kainz
Bei der einvernehmlichen Auflösung einigen sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, auf gemeinsame Regelungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Unterschied von der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerkündigung ist die Einhaltung von Fristen und Terminen bei dieser Beendigungsform nicht notwendig. Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden. Ein solcher Aufhebungsvertrag in Form einer einvernehmlichen Auflösung ist jederzeit möglich und entspricht genau wie der Abschluss eines Arbeitsvertrages der Vertragsfreiheit.
Finanzstrafrecht Teil 1.1 – Risikoerkennung: Täterprofile und Strafbarkeitsrisiken – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Täterprofile und Strafbarkeitsrisiken.
Finanzstrafrecht Teil 1.2 – Risikoerkennung: Nebenfolgen und Aufdeckungsrisiken – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Nebenfolgen und Aufdeckungsrisiken.
Finanzstrafrecht Teil 2.1 – Risikovermeidung: Dokumentation und Organisation als Fundament – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Dokumentation und Organisation als Fundament der Risikovermeidung.
Finanzstrafrecht Teil 2.2 – Risikovermeidung: Steuerberater als Schutzschild – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Rolle des Steuerberater als Schutzschild im Rahmen der Risikovermeidung.
VIDEO: Soll-/Ist-Besteuerung – Vorsteuerabzug – Roman Haller
Die Umsatzsteuerschuld entsteht aufgrund der Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Tatbestände wie Lieferungen und sonstige Leistungen. Unerheblich ist, ob der leistende Unternehmer über den Ausgangsumsatz eine Rechnung ausstellt oder dies unterlässt.












