Haager Zustellungsübereinkommen für Österreich in Kraft getreten
Mit 12.9.2020 ist auch für Österreich als 77. Vertragsstaat und letztem Mitgliedstaat der Europäischen Union das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil‑ oder Handelssachen vom 15. November 1965 (in weiterer Folge: HZÜ) in Kraft getreten, welches Erleichterungen im Bereich der grenzüberschreitenden Zustellung mit sich bringt.
Wann sind Bescheide in die FinanzOnline-Databox rechtsgültig zugestellt?
Werden Bescheide in der FinanzOnline-Databox bereitgestellt, muss der Anwender zumindest ab diesem Tag nicht gesperrte Zugangscodes haben, damit Bescheide am Tag, ab dem sie in der FinanzOnline-Databox bereit gestellt sind, auch rechtsgültig zugestellt sind.
Nachweis einer Zustellung eines behördlichen Schriftstücks
Die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach Zustellungen am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gelten, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers sind daher von Amts wegen zu prüfen. Die Beweislast trifft dabei die Behörde. Gelingt die Widerlegung der Behauptung des Empfängers nicht, muss die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig angenommen werden.