EuGH: Keine Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Der EuGH hat entschieden, dass eine Zeitung, die einen fehlerhaften Ratschlag (Gesundheitstipp) enthält, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne der Richtlinie über die verschuldensunabhängige Produkthaftung darstellt.
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EuGH prüft Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Tageszeitungen könnten für in ihren Printmedien befindliche fachlich unrichtige (Gesundheits‑)Tipps verschuldensunabhängig nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) haften.