Allgemein BFGjournal Finanzstrafrecht Nationales Steuerrecht Rechtsprechung SWK Verfahren Verfahrens- und Organisationsrecht VwGH ZWF
VwGH: Erkenntnisse in Verwaltungsstrafsachen sind mündlich zu verkünden
Der VwGH stellte klar, dass gemäß § 47 Abs 4 letzter Satz VwGVG in Verfahren in Verwaltungsstrafsachen nach dem Schluss der Verhandlung der Spruch des Erkenntnisses und seine wesentliche Begründung nach Möglichkeit sofort zu beschließen und verkünden sind.