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Wien/Washington (APA) – Europäische Firmen, die in die USA Waren liefern ohne dort einen Standort zu haben, müssen künftig mit einer Umsatzsteuer rechnen. Das ergibt ein aktuelles Urteil des US-Höchstgerichts, teilte TPA-Partner und Steuerexperte Robert Lovrecki mit. Das Urteil betraf South Dakota, andere Bundesstaaten werden aber vermutlich rasch folgen, heißt es in der TPA-Aussendung.
Bei grenzüberschreitenden Verkäufen ist in den USA der Endkunde verpflichtet, die Steuer, die dann Use Tax heißt, zu deklarieren und abzuführen. Die letzten gut 25 Jahre sei diese Steuer davon abhängig gemacht worden, dass das liefernde Unternehmen eine physische Präsenz vor Ort (z.B. Angestellte, unabhängige Vertreter, Räumlichkeiten) hat. Nun habe aber der oberste Gerichtshof der USA im Fall „South Dakota vs. Wayfair“ diese Verwaltungspraxis neu geordnet. „Demnach ist für die Umsatzsteuerpflicht in dem jeweiligen US-Bundesstaat eine physische Präsenz vor Ort nicht mehr erforderlich“, so Lovrecki.
Im konkreten Fall müssen auswärtige Unternehmen mit einer Umsatzsteuerpflicht rechnen, falls der Umsatz in South Dakota jährlich 100.000 Dollar (derzeit 85.550 Euro) übersteigt oder mehr als 200 Umsätze im Jahr erfolgen. Andere US-Bundesstaaten dürften rasch folgen. „Für ausländische – und damit auch europäische – Unternehmer kann es daher trotz fehlender physischer Präsenz zu einer Umsatzsteuerpflicht in den USA kommen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Commerce-Geschäftsmodellen“, so Lovrecki.
In der EU gibt es derzeit eine Diskussion über eine Gewinnbesteuerung großer, meist aus den USA stammender, Digitalunternehmen. Diese soll in einer ersten Annäherung über eine dreiprozentige Besteuerung ihres Umsatzes erfolgen.