BFG zur Herstellerbefreiung
Die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG, die aus verfassungsrechtlichen Überlegungen auch nicht weit auszulegen ist, erfasst grundsätzlich nur die erstmalige Errichtung eines Objektes.
BFG: Herstellerbefreiung des § 30 Abs 2 EStG geht nicht auf den unentgeltlichen Erwerber über
Zur Anwendung der „Herstellerbefreiung“ im § 30 EStG auch auf den unentgeltlichen Erwerber eines Grundstücks gibt es noch keine höchstgerichtliche Judikatur. Zur „alten Rechtslage“ (Spekulationsbesteuerung) bestimmten die EStR, dass die Befreiung auch auf den unentgeltlichen Erwerber übergeht (Rz 6645).
Herstellerbefreiung iZm einem im Zuge eines Scheidungsvergleichs erworbenen Gebäudehälfteanteils
Hinsichtlich eines im Zuge eines Scheidungsvergleichs erworbenen Hälfteanteils an einem Gebäude kann die Herstellerbefreiung nicht geltend gemacht werden. Ein Beitrag von Anna Mechtler-Höger.