Ihr rechtssicherer Weg durch die Coronaviruskrise – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren
Die Coronaviruskrise lässt keinen Stein auf dem anderen. Auch im Verwaltungsverfahren nicht. Betroffen sind von den neuen Gesetzen und Verordnungen vor allem Fristen. Es ist daher besondere Vorsicht geboten.
2. COVID-19-Gesetz: Mut und Kreativität sind verlangt
Wir haben für Sie die Fristenthematik des 2. COVID-19-Gesetzes analysiert, die wesentlichen Auswirkungen auf die Praxis lassen sich in drei Grundsätzen zusammenfassen:
VwGH: Keine Änderung gesetzlich festgesetzter Fristen
Gesetzlich festgesetzte Fristen können, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden.