TERMIN 30.9.2025 | Diese Fristen sollten Sie nicht versäumen!
Der 30. September zählt zu den wichtigsten Terminen des Finanz- und Steuerjahres in Österreich. Denn bis zu diesem Stichtag können noch Maßnahmen betreffend Steuernach- und -vorauszahlungen, Erfüllung bestimmter Meldepflichten sowie Vorsteuerrückerstattungen gesetzt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auch heuer wieder an die wichtigsten To-Do’s bis 30.9.2025 zur Vermeidung negativer Konsequenzen erinnern und haben die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Themen nochmals übersichtlich zusammengefasst.
Ihr rechtssicherer Weg durch die Coronaviruskrise – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren
Die Coronaviruskrise lässt keinen Stein auf dem anderen. Auch im Verwaltungsverfahren nicht. Betroffen sind von den neuen Gesetzen und Verordnungen vor allem Fristen. Es ist daher besondere Vorsicht geboten.
2. COVID-19-Gesetz: Mut und Kreativität sind verlangt
Wir haben für Sie die Fristenthematik des 2. COVID-19-Gesetzes analysiert, die wesentlichen Auswirkungen auf die Praxis lassen sich in drei Grundsätzen zusammenfassen:
VwGH: Keine Änderung gesetzlich festgesetzter Fristen
Gesetzlich festgesetzte Fristen können, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden.