Schlagwort: Familienheimfahrten

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Schätzung der Kfz-Kosten für Familienheimfahrten

Berufliche Fahrtkosten sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Das amtliche Kilometergeld bietet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (VwGH 8. 10. 1998, 97/15/0073). Dies gilt auch für Familienheimfahrten im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (BFG 10. 4. 2019, RV/7104005/2014).

Privatnutzung
BFG Einkommensteuer

Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten bei Bezug von Arbeitslosengeld

Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. Die in den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld fallenden Aufwendungen können somit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten sind um jenen Betrag zu kürzen, der auf die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld entfällt.

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Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten

Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienst­verhältnis, der im Rahmen der Lohnver­rechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungs­kosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.

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Kfz-Kosten für Familienheimfahrten

Im vorliegenden Fall erkannte das BFG über die Zuerkennung von Kosten für Familienheimfahrten eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers mit Familienwohnsitz in Ungarn. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.