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Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten

Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienst­verhältnis, der im Rahmen der Lohnver­rechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungs­kosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn im Rahmen eines Dienst­verhältnisses die Nutzung des überlassenen Firmen-Kfz darin besteht, dass steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten durchgeführt werden (BFG 21. 7. 2017, RV/2101365/2016). Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 2/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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