#253 – Irmgard Nemec – Probleme beim AI Act
Welche Probleme und Herausforderungen bringt der AI Act mit sich? Mit Februar 2025 sind bereits erste Teile der Verordnung in der Europäischen Union in Kraft getreten. Wir klären mit Frau Mag. Nemec, Rechtsanwältin bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, die wichtigsten Fragen die Unternehmer:innen wissen müssen.
#248 – Simone Tober – Was bringt die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt?
Eine Richtlinie, die zahlreiche Änderungen parat halten und dem Schutz der Umwelt mit strafrechtlichen Instrumenten dienen soll. Große Wirkung oder doch nur kosmetischer Eingriff? Darüber diskutieren Simone Tober von Leitner Law Rechtsanwälte und Patrick Stummer vom Linde Verlag.
EU-Steuerreform 2023 im Überblick
Am 12.9.2023 hat die Europäische Kommission zwecks Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung innerhalb der Europäischen Union drei Richtlinienvorschläge präsentiert. Zentrales Element ist der Richtlinienvorschlag Business in Europe – Framework for Income Taxation „BEFIT“ , der ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen enthält. Daneben wurde als zweiter Richtlinienvorschlag die Einführung eines Head-Office-Tax-Systems („HOT“) veröffentlicht, der vereinfachte Gewinnermittlungsvorschriften für Kleinst-, Klein und mittelständische Unternehmen vorsieht. Ein dritter Richtlinienvorschlag bezieht sich auf Verrechnungspreise zwischen EU-Gesellschaften.
Urteil des EuGH zum Datentransfer in die USA
Wie bekannt ist, dürfen Daten nur dann in die USA transferiert werden, wenn die Anforderungen der DSGVO nach Kapitel V erfüllt sind und damit im Wesentlichen sichergestellt wird, dass die Daten im Ausland denselben grundrechtlich gebotenen Schutz erfahren wie in Europa.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 17.-21. Juli 2020
Der Europäische Rat hat am 21. 7. 2020 Schlussfolgerungen zum Aufbauplan und zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 angenommen. Das EP-Verhandlungsteam begrüßt den Aufbauplan, warnt aber, dass die Zustimmung der Abgeordneten zum langfristigen EU-Haushalt nicht als selbstverständlich angesehen werden kann.