TRANSFER PRICING | Deutsches Urteil zu zinslosem Darlehen
Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat in seinem Urteil vom 25.09.2024 (1 K 1258/18) entschieden, dass die unverzinsten und unbesicherten Konzerndarlehen durch wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt werden können. Diese wirtschaftlichen Gründe stehen einer außerbilanziellen Einkünftekorrektur nach § 1 AStG entgegen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 23/24). Nachfolgend finden Sie die Kernaussagen des Urteils. Wir haben auch untersucht, wie das Urteil im Lichte der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien idF des Wartungserlasses 2025 zu beurteilen ist.
COVID-19 und Eigenkapitalersatz
Mit 15.10.2020 traten die jüngsten Änderungen zum 2. COVID‑19‑Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 113/2020) in Kraft. Die geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis 31.1.2021 verlängert und es besteht auch weiterhin eine Ausnahme vom Eigenkapitalersatzrecht hinsichtlich kurzfristiger Geldkredite. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, ob diese Ausnahme auch für Gesellschaftersicherheiten gilt, erfolgte nicht.