Wegfall der Maßnahmen in fast allen Lebensbereichen, auch am Arbeitsplatz
Kaum hatte man die Rahmenbedingungen der Verordnung (aktuell die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung) zu „3G am Arbeitsplatz“ umgesetzt, blicken wir einem fast gänzlichen Wegfall sämtlicher Maßnahmen entgegen, welcher wohl auch das Arbeitsverhältnis betreffen wird.
Die Arbeitsplatzpauschale oder: Die Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ist da
Ab 2022 ist eine Homeoffice-Pauschale auch im betrieblichen Bereich möglich: eine Arbeitsplatzpauschale. Diese wurde nun auch veröffentlicht und ist in Teilen mit der Homeoffice-Pauschale ident. Dies aber nur, wenn es sich um Nebenerwerbstätigkeiten handelt.
3-G-Pflicht am Arbeitsplatz und die Krux mit dem Datenschutz
Mit 1.11.2021 kommt nunmehr die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz. Der diesbezügliche Verordnungstext wurde am 25.10.2021 am Abend veröffentlich und stellt die Praxis vor mehr Fragen als Antworten. Knackpunkt der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz ist eine Art Kollision der Kontrollpflicht des Arbeitgebers mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in § 1 Abs 5 3. der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung.
3G am Arbeitsplatz- die Verordnung ist da
Sehnlich erwartet wurde sie, am Montag war es soweit. Die 3G-Verordnung für den Arbeitsplatz, anzuwenden ab 1. November, wurde veröffentlicht. Sie löst jedoch nicht alle Fragen.
3-G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer mit Kunden- oder Kollegenkontakt
Lange wurde darüber diskutiert – schlussendlich kommt sie doch, die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz. Laut aktuellen Informationen sollen die neuen Regelungen am 1.11.2021 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Arbeitnehmer mit physischem Kontakt zu anderen Personen (egal ob Kunden oder Kollegen) verpflichtet, einen jederzeit gültigen 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz bereitzuhalten.
„Po-Kneifen“ am Arbeitsplatz: Kavaliersdelikt oder sexuelle Belästigung gemäß § 218 StGB?
Lange Zeit schien der Anwendungsbereich der in § 218 StGB geregelten sexuellen Belästigung als klar abgesteckt. Dies sollte sich jedoch vor einigen Monaten ändern und das Delikt zum Gegenstand medialer und politischer Diskussionen werden. Ausgangspunkt für diese Diskussion ist ein Fall, der sich Anfang Oktober in der Grazer Innenstadt zugetragen hat.