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BFG: Keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei befristeter Entsendung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann trotz befristeter Auslandstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland bestehen bleiben.
Seminartipp: Entsendung von Mitarbeitern
Die Mitarbeitermobilität ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Motivation, eine Auslandstätigkeit anzunehmen, wird davon abhängen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin arbeits- und sozialrechtlichen Schutz in Österreich bieten und diese die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Steuersysteme nutzen können.