Hallo,
ich versuche mich gerade in das Thema Sachbezug für Firmen PKWs einzulesen, da ich 2016 vermutlich einen Firmenauto erhalten werde. Meine Firma wendet die 1,5% Sachbezug (bis 130g Co2) auf den Nettolohn an, wohingegen die Firma eines Bekannten den Sachbezug vom Bruttolohn abzieht.
Wie genau wird das dann steuerlich gehandhabt? Beim Brutto/Netto Rechner kann ich ja allgemein nur den Sachbezug eintragen und nicht angeben, wie mir dieser in Abzug gebracht wird.
Ich würde gerne wissen, ob ich trotz Abzug vom Nettolohn, den Sachbetrag im Brutto/Netto Rechner gleich eintragen kann, wie bei einem Abzug vom Bruttolohn.
Danke im Voraus.