Arbeitnehmerveranlagung 2016

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    Beiträge
  • #66014
    johnnyderdepp
    Teilnehmer

    Guten Tag,

    ich habe mich hier angemeldet um meinem Problem auf den Grund zu gehen,
    ich habe leider nur sehr wenig Ahnung von der Arbeitnehmerveranlagung und generell rund um das Theme Steuern.

    Meine „Endberechnung“ im Jahre 2014 sah so aus:

    Einkommenssteuer 598,64€
    Anrechenbare Lohnsteuer – 1.059,03€
    Festgesetzte Einkommenssteuer -460,00€
    ____________________
    Abgabengutschrift 460€

    SOMIT HABE ICH 460€ auf mein Konto bekommen.

    Meine „Endberechnung“ im Jahre 2014 sieht aber so aus:

    Einkommenssteuer 4.510,37€
    Anrechenbare Lohnsteuer – -4.524,42€
    Festgesetzte Einkommenssteuer -14€
    ____________________
    Abgabengutschrift 14€

    SOMIT HABE ICH 14€ auf mein Konto bekommen.

    ich verdiene jetzt mehr und zahle demnach natürlich mehr steuer, deshalb sollte ich (meiner Meinung nach bzw. logischerweiße) mehr zurückholen können – oder ist das eine Falschaussage?
    Ich höre immer im Bekanntenkreis, dass die Leute 500€ aufwärts pro Jahr zurückbekommen und ich bekomme 14€ 😕

    #74223
    MaHa
    Teilnehmer

    Man kann nicht pauschal sagen dass jemand der mehr Lohnsteuer bezahlt auch mehr zurück bekommen „muss“.
    Es kommt auf viele unterschiedliche Faktoren an und diese sind mit den getätigten Angaben nicht einsehbar.

    Wenn sie an der Korrektheit ihrer Arbeitnehmerveranlagung zweifeln würde ich vorschlagen dass sie sich damit entweder bei der Arbeiterkammer oder direkt im Finanzamt beraten lassen.

    #74224
    biggi
    Teilnehmer

    Es geht darum, was bei der Arbeitnehmerveranlagung alles eingereicht wird: Kirchenbeitrag, Pendlerpauschale, Kosten für Kinder, private Pensionsversicherung, außergewöhnliche Belastungen – da gibt es jeweils Gutschriften dafür.
    Bei geringem Einkommen gibt es Negativsteuer.
    Außerdem kann es auch durch unterschiedlich hohe Monatsverdienste bzw. Prämien zu einer Gutschrift kommen.
    Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) gibt es das Steuerbuch 2016, wo drinsteht, was man bei der Arbeitnehmerveranlagung alles reinnehmen kann.

    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen

    Biggi

    #74225
    Greti
    Teilnehmer

    Ist so allgemein wirklich ein bisschen schwer…hast du dir die AK-Artikel durchgeschaut? https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Arbeitnehmerveranlagung.html
    da gibts recht viel Infos und eine Ausfüllhilfe, etc.

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