Auslandsdienstreise KV Metallindustrie

Startseite Foren Dienstreise Auslandsdienstreise KV Metallindustrie

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #63712
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte da mal eine kleine Frage…
    Der KV für Metallindustrie Angestellte besagt, dass die Aufwandsentschädigung bei Auslandsdienstreisen nach der 24h-Regelung und nach der Drittelregelung zu berechnen ist. Grundlage dafür sei die Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.
    Seit 01.01.2008 ist jedoch die Zwölftelregelung bei Berechnung der Aufwandsentschädigung heranzuziehen. Da jedoch die Reisegebührenvorschrift nicht abgeändert wurde, ist sie ja nach wie vor auf die Auslandsdienstreise anzuwenden.
    Meine Frage daher: Muss ich jetzt die Drittelregelung beibehalten (da Verweis auf die Reisegebührenvorschrift)?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung 🙂

    Kathrin

    #70082
    StephanieS
    Mitglied

    Hallo Kathrin!

    Hast du diesbezüglich einmal eine Antwort erhalten? würde mich interessieren.

    LG Stephanie

    #70114
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Stephanie,

    nein, bis jetzt nicht.
    Aber diese Problem hat sich irgendwie von selbst erledigt… 🙂

    lg Kathrin

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.