Liebes Forum-Team,
ich benötige bitte eure Hilfe:
Aufgrund der Klage eines DN beim Arbeits- und Sozialgericht ist der DG durch den Zahlungsbefehl verpflichtet, den offenen Bezugsbestandteil, der ausschließlich aus einer Gefahrenzulage besteht, für die Jahre 2006 – 2008 (Austritt November 2008) nachzuzahlen.
Die Gefahren-Zulage ist grundsätzlich beitragspflichtig und lohnsteuerfrei (bis zum monatlichen Freibetrag).
Meine Frage daher: Kann ich bis zum Freibetrag die Gefahren-Zulage frei lassen und den übersteigenden Teil 1/5 stfrei und 4/5 nach Tarif berechnen oder muss die gesamte BMG mit 1/5 frei, 4/5 pflichtig berechnet werden?
Oder bin ich komplett falsch???
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Kathrin