Nachzahlung Gefahrenzulage

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Nachzahlung Gefahrenzulage

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #64640
    Kathrin
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team,

    ich benötige bitte eure Hilfe:
    Aufgrund der Klage eines DN beim Arbeits- und Sozialgericht ist der DG durch den Zahlungsbefehl verpflichtet, den offenen Bezugsbestandteil, der ausschließlich aus einer Gefahrenzulage besteht, für die Jahre 2006 – 2008 (Austritt November 2008) nachzuzahlen.

    Die Gefahren-Zulage ist grundsätzlich beitragspflichtig und lohnsteuerfrei (bis zum monatlichen Freibetrag).
    Meine Frage daher: Kann ich bis zum Freibetrag die Gefahren-Zulage frei lassen und den übersteigenden Teil 1/5 stfrei und 4/5 nach Tarif berechnen oder muss die gesamte BMG mit 1/5 frei, 4/5 pflichtig berechnet werden?
    Oder bin ich komplett falsch???

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Kathrin

    #71305
    Kathrin
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team,

    Nach Rücksprache mit der GKK bzw. lt. Ortner sind steuerfreie Bezugsbestandteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG nach § 67 Abs 10 EstG zu besteuern!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.