Anrechnung erste Karenz für Urlaub

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    Beiträge
  • #64506
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum-Team,

    ich benötige bitte eure Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:

    lt. Ortner (26.2.2.1) sind für die erste Karenz im bestehenden DV max. 10 Monate auf die Anspruchsdauer für gesetzlichen Urlaub anzurechnen (§ 15f MSchG:“…auf das Urlaubsausmaß … anzurechnen“).

    Ist damit gemeint, dass
    a) für max. 10 Monate der ersten Karenz Urlaubsanspruch entsteht oder
    b) die Monate für die Anrechnung (wie beispielsweise Vordienstzeiten, Schulzeiten…) berücksichtigt werden?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Schöne Grüße,
    Kathrin

    #70962
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kathrin!

    Variante b) stimmt. Für den Sprung von 5 auf 6 Wochen Urlaubsanspruch muss man 10 Monate Karenz (nur bei 1.) mitzählen.

    Während der Karenz entsteht nie ein neuer Urlaubsanspruch, also keine zusätzlichen Urlaubstage. Für die Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs muss man die Urlaubstage des laufenden Urlaubsjahres bis Karenzbeginn aliquotieren bzw. ab Karenzende bei Wiederkehr.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #70963
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Biggi,

    vielen Dank für die rasche, ausführliche Antwort!

    Ich war eigentlich immer dieser Ansicht, dass sich diese Monate nur auf die Anrechnung auswirken. Allerdings wollte mir jemand erklären, dass die Varianta a) richtig wäre und dadurch war ich ziemlich verunsichert!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

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