Hallo liebes Forum-Team,
bitte um Eure Mithilfe beim folgenden Sachverhalt:
Eine Dienstnehmerin wurde für 3 Monate befristet angestellt (Dienstvertrag vorhanden).
Der Dienstnehmerin wurde mitgeteilt, dass aufgrund der mangelnden Arbeitsleistung das DV nach Ablauf dieser drei Monate nicht verlängert wird bzw. nicht in ein unbefristetes DV umgewandelt wird. Ende des DV wäre somit Mitte Mai 2009.
Die DNin hat den DG heute über ihre Schwangerschaft informiert.
Lt. AR und Ortner wird das DV somit bis Beginn der Schutzfrist verlängert. Sachlich gerechtfertigte Gründe für die Befristung liegen leider keine vor.
Der DG hat jedoch bereits eine Nachfolgerin für die oben erwähnte Dienstnehmerin gefunden.
Verlängert sich das befristete DV trotzdem oder kann ich die „Nachfolgerin“ als sachlich gerechtfertigte Begründung gelten lassen und das DV im Mai auslaufen lassen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Liebe Grüße,
Kathrin