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Jogger37
TeilnehmerVielen Dank für Deinen Lösungsvorschlag.
lg
Peter13. April 2015 um 14:49 Uhr als Antwort auf: Kündigungsentschädigung oder Abgangsentschädigung? #74060Jogger37
TeilnehmerIn diesem Link ist ganz unten ein Verweis auf Rz 1103 der LStR 2002, nach der bei Abgangsentschädigungen nachwievor ein Fünftel steuerfrei bleiben kann.
lgJogger37
TeilnehmerVielen Dank
wie ich es mir gedacht habe.lg
Jogger37
TeilnehmerVielen Dank!
Ich hab mir das auch gedacht, deshalb auch meine Frage.
lg
PeterJogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank
lg
PeterJogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Mitarbeiter ist Angestellter und seit 1.12.2011 im Krankenstand. Daher ist der komplette Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöft. Ein Schreiben der GKK haben wir erhalten, dass er kein Krankengeld mehr erhält und sich diesbezüglich mit dem AMS in Kontakt setzen soll. Aus diesem Grund würde ich mit letzten Tag des Anspruches auf Krankengeld der GKK
die Weiterzahlung der 50% fiktiven Beitragsgrundlage einstellen.lg nochmals danke
PeterJogger37
TeilnehmerLiebes Forum!
Meine letzte Frage wurde wieder einmal super beantwortet.
Meine neue Frage bezieht sich auf folgendes Beispiel.
Mitarbeiter geb. 24.5.1952 wird mit 30.6.2013 gekündigt. AlVBeitrag wird nicht mehr eingehoben.
Da die neuen Bestimmungen nur für Persoenen die nach dem 31.12.1952 geboren sind gelten,
nehme ich an, dass für diesen Mitarbeiter keine Auflösungsabgabe zu bezahlen ist.
Herzlichen Dank
lg
PeterJogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank!
Hat mir sehr geholfen.
lg
PeterJogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank, Roland.
Wir haben bereits einvernehmlich aufgelöst.
Ich versteh nur nicht, wenn sie doch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension erfüllt(vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer)
warum muss man bei der Auflösung die Abgabe bezahlen.lg
PeterJogger37
TeilnehmerLiebes Forum!
Herzlichen Danklg
PeterJogger37
TeilnehmerLieber Roland!
Kann ich die Nichtaliquotierung irgendwo nachlesen(Ortner, Lohnsteuerrichtlinien, ev. Entscheidungen von Gerichten etc.)
Würde mir sehr helfen bei Behauptung meines Standpunktes.lg
peterJogger37
Teilnehmerherzlichen Dank!
Wie wäre eigentlich der Sachbezug für eine Wohnung in diesem Fall auch ganz oder aliquot,
lg
peterJogger37
Teilnehmerdanke
Jogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank
für die AntwortJogger37
TeilnehmerHerzlichen Dank
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