Entgeltfortzahlung Angestellte

Startseite Foren Krankenstand Entgeltfortzahlung Angestellte

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #64928
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebe Leute!
    Eine Mitarbeiterin(Angestellte)hat mit 31.12.2009 ihr Dienstverhältnis gelöst.(Pension)Sie wurde
    mit 1.1.2010 neuerlich als Teilzeitbeschäftigte(16 Std./W.) bis 30.9.2010 aufgenommen.
    Heuer war sie 47 Tage krank. Von uns bekam sie für 5 Tage halbes Entgelt, da wir ihr keine
    Vordienstzeiten angerechnet haben. Die Krankenkasse teilt uns nun mit, dass sie aufgrund ihres
    Dienstverhältnisses seit 1.10.2003 bereits 8 Wochen volles Entgelt zu erhalten hat.
    Wir berufen uns darauf, dass lt. Angestelltengesetz der Dienstgeber zu keiner Anrechnung verpflichtet ist.

    Wer hat nun Recht, bzw. auf welche gesetzliche Regelung kann sich die Krankenkasse berufen.

    lg
    Peter

    #72010
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter!

    Der u.a. geführte Text stammt aus dem ‚“großen Ortner“, Kapitel 33.3.1.4. Anrechenbare Zeiten (RZ 836):

    Liegt aber eine „kurze Frist“ zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn eines zweiten Dienstverhältnisses (zum selben Dienstgeber) und lassen die Umstände auf eine sachliche Zusammengehörigkeit der beiden Dienstverhältnisse hindeuten, liegt ein ununterbrochenes Dienstverhältnis vor (OGH 12. 2. 1987, 14 ObA 23/87).

    Da geht es zwar prinzipiell um die Abfertigung, hat aber auch für den Krankenstand Gültigkeit – somit handelt es sich in deinem Fall um ein „ununterbrochenens Dienstverhältnis“.

    LG

    #72073
    Jogger37
    Teilnehmer

    danke

    #72074
    Roland
    Teilnehmer

    Bitte schön, sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.