freiwillige Entgeltfortzahlung

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahren von Jogger37.
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  • #65626
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Wir verrechnen u.a. eine kleine Privatfirma, die jetzt einem Dienstnehmer(Angestellten) obwohl (aufgrund der Dauer der Arbeitsunfähigkeit) bereits die komplette Entgeltfortzahlung erschöpft ist, auf die Dauer des weiteren Krankenstandes eine freiwillige 49% Entgeltfortzahlung gewähren möchte. Muss ich dies über ELDA melden? Ist diese freiwillige Zahlung beitragsfrei- oder pflichtig zu behandeln. LSt?
    Hatte so einen Fall noch nie und habe auch im Ortner nichts derartiges gefunden.
    Hoffe ich erhalte hier wieder Hilfe, so wie eigentlich immer.
    lg
    Peter

    #73592
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter!

    Diese Anfrage hatte ich auch noch nicht.

    Naja, es gibt auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung ein Feld „freiwillige Entgeltfortzahlung ab … bis …“ – das wird schon seinen Sinn haben.
    Sprich mal mit einem Sachbearbeiter der GKK darüber!

    Die Zahlung ist mit Sicherheit beitragsfrei, da unter 50% und gleichzeitiger Krankengeldbezug von der GKK.

    LSt-pflichtig, ganz normal!

    LG

    #73603
    Jogger37
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank
    lg
    Peter

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