Untersuchungshaft

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    Beiträge
  • #65911
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Frage an die Spezialisten!
    Ein Mitarbeiter(Angestellter) von uns befindet sich bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung wenn die U-Haft innerhalb von 30 Tagen endet. In diesem Fall würde er ja nicht abgemeldet werden(wie z.B. bei einem Karenzurlaub unter 30 Tagen). Bei Karenzurlaub muss er jedoch die Dienstnehmer bzw. Dienstgeberabgaben bezahlen.
    Ist dies bei U-Haft genauso?
    Bitte um Hilfe.
    lg
    Peter

    #74063
    Martin
    Teilnehmer

    Habe Dienstnehmer abgemeldet und nach Haft (4 Monate, keine laufenden Kosten) unter Anrechnung der Vordienstzeiten wieder angemeldet. Grund: Sonstiger Abmeldegrund.

    #74065
    Jogger37
    Teilnehmer

    Vielen Dank für Deinen Lösungsvorschlag.
    lg
    Peter

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