Liebes Forum und Spezialisten!
Unser Anwalt hat mit einem ehemaligen Dienstnehmer einen Vergleich geschlossen, dass dieser eine Nachzahlung für entgangene Zulagen erhält.
In dem Schreiben steht, dass dieser Betrag ein Bruttobetrag ist und der ehemalige Mitarbeiter für dessen allfällige Versteuerung Sorge trägt. Ist dies rechtlich in Ordnung oder müssen wir die Sozialversicherungsbeiträge des DN sowie die Lohnsteuer gemäß der Richtlininen für Vergleichssummen abführen.
Bitte um Info, da der Anwalt des Mitarbeiters sehr auf die Auszahlung drängt.
herzlichen Dank
Peter