Vergleichssume Lohnsteuer?

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  • #65691
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum und Spezialisten!
    Unser Anwalt hat mit einem ehemaligen Dienstnehmer einen Vergleich geschlossen, dass dieser eine Nachzahlung für entgangene Zulagen erhält.
    In dem Schreiben steht, dass dieser Betrag ein Bruttobetrag ist und der ehemalige Mitarbeiter für dessen allfällige Versteuerung Sorge trägt. Ist dies rechtlich in Ordnung oder müssen wir die Sozialversicherungsbeiträge des DN sowie die Lohnsteuer gemäß der Richtlininen für Vergleichssummen abführen.

    Bitte um Info, da der Anwalt des Mitarbeiters sehr auf die Auszahlung drängt.
    herzlichen Dank
    Peter

    #73712
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    das wird sicher nicht gehen, da es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (aus einem aktuellen oder früheren DV) handelt!
    Anmerkung: Nur bei Entgelten von dritter Seite wäre der AN bez. der LSt zuständig (muss dies dann im Rahmen der Veranlagung erklären).
    Also ist hier ist der DG für die Abfuhr der SV-Beiträge und der LSt zuständig.

    LG

    #73713
    Jogger37
    Teilnehmer

    Vielen Dank!
    Ich hab mir das auch gedacht, deshalb auch meine Frage.
    lg
    Peter

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