Vergleichszahlung – Verzugszinsen

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  • #64819
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Bin neu hier und würde mich über eine kompetente Meinung freuen.
    Sachverhalt: Bediensteter bekommt lt. Gericht Vergleichszahlung für entgangene Zulagen 2007!
    SV-rechtlich und LSt-rechtlich(4/5 Regelung) abgeklärt.
    Allerdings tauchte die Fragen hinsichtlich der Behandlung der Zinsen auf. Nach Rücksprache mit unserem Juristen ist
    vom Nettobetrag der Vergleichssumme auszugehen.
    Frage: Muss man bei der Lohnsteuer für die Verzugszinsen ebenfalls die 4/5 Regelung anwenden
    oder normale tab. Lohnsteuer.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    lg
    peter

    #71766
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    die Verzugszinsen teilen steuerlich das Schicksal der einzelnen in dem Vergleich zugesprochenen Bezugsbestandteile. Wenn sich z.B. der Vergleich nur auf eine begünstigt besteuerte Abfertigung bezieht, sind die Verzugszinsen genauso begünstigt zu besteuern. Wenn die Vergleichssumme nach der 4/5 Regelung zu besteuern ist, gilt für die Verzugszinsen entsprechend dasselbe.

    In der SV sind die Verzugszinsen beitragsfrei.

    LG
    Mathias

    #71898
    Jogger37
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank

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