Eve

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Kommunalsteuer, DB,DZ auch Quartalsmäßig? #68076
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Braun!

    Also bei den Zahlungen an das Finanzamt sehe ich auch
    keine andere Möglichkeit, als die von Martin schon angeführten.

    Bei der Kommunalsteuer und U-Bahnabgabe habe ich für manchen
    Klienten eine Quartalszahlung vereinbart.
    Das geht natürlich nur bei so kleinen Beträgen, wie im geschilderten
    Fall. Ich habe das aber bisher nur mit der Wiener Stadtkasse
    so gemacht. Ob andere Gemeinden das auch so handhaben,
    kann ich nicht sagen.
    In Wien geht’s jedenfalls problemlos. 😀
    Liebe Grüße
    Eve

    als Antwort auf: Arbeitslosenversicherungsbeitrag #68047
    Eve
    Teilnehmer

    Wir haben soeben einen Newsletter von der OÖGKK bekommen,
    indem genau erklärt wird, wie bei der Rückerstattung vorzugehen ist.
    Näheres auch auf http://www.ooegkk.at
    unter service – dienstgeber- dg infoline findet ihr den newsletter.
    Da wird viel Arbeit auf uns zu kommen. Wir haben einige Klienten die
    das betrifft… 😥
    Dazu noch ein paar neue Beitragsgruppen, wir haben doch so wenige…
    Liebe Grüße,
    Eve

    als Antwort auf: Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit? #67380
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Also ich hatte so einen ähnlichen Fall schon mal.
    Theoretisch kann der Dienstgeber nicht viel machen. Kündigen kann er sie ohnehin nicht -> Motivkündigungsschutz.
    Er kann auch nicht verhindern, dass sie ihre Elternteilzeit antritt.
    Es kann sich also nur hinauszögern.
    Klar, die Frist hat sie sowohl für die Verlängerung der Karenz als auch für
    die Bekanntgabe der Elternteilzeit versäumt. Eigentlich müßte sie vorerst so arbeiten wie vor der Karenz.
    Ich habe unserem Klienten geraten, der Teilzeit gleich (wenn auch verfrüht und fristwidrig) zuzustimmen, weil Teilzeit ist billiger als 40 Std.
    Es kommt natürlich auch auf die betrieblichen Erfordernisse an. Gäbe es überhaupt Arbeit für 40 Std. usw.
    Eine gütliche Einigung ist sicher ratsam, weil man die Dienstnehmerin so schnell nicht mehr los werden wird.

    Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen. 😀
    Liebe Grüße
    Eve

    als Antwort auf: DV Angestellter und freier DN #67379
    Eve
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Wenn er als freier Dienstnehmer die gleiche Tätigkeit verrichtet wie als Angestellter, kann das sicherlich kein freier Dienstvertrag sein.
    Es geht eventuell dann, wenn es sich wirklich um zwei komplett unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Auch da muß man im Falle einer Prüfung sehr gute Argumente und Beweise parat haben.
    Die Merkmale für einen freien Dienstvertrag müssen selbstverständlich, wie auch in anderen Fällen, erfüllt sein.

    Herzliche Grüße
    Eve

    als Antwort auf: Geschäftsführer – DB,DZ, Kommstr.-pflicht #66599
    Eve
    Teilnehmer

    lieber klaus!

    ich habe den selben fall schon mal gehabt.
    es ist unerheblich, ob es ein echter dienstnehmer ist, oder ein geschäftsführer – sobald das 60. lebensjahr vollendet wurde, gilt die db+dz-befreiung auch gsvg-versichterte geschäftsführer.
    im swk-buch lohnverrechnung steht es sogar ganz deutlich:
    „dabei ist es gleichgültig, ob die bezüge beim empfänger der einkommensteuer unterliegen oder nicht.“

    herzliche grüsse,
    eve

    als Antwort auf: Nettolohnvereinbarung – Pendlerpauschale #66597
    Eve
    Teilnehmer

    Liebe Bina!
    Ich der gleichen Meinung wie Elisabeth.
    Das kann’s wirklich nicht sein! Die Lohnsteuer ist allein Sache des Dienstnehmers.
    Außerdem darf der Arbeitgeber nicht einfach so das Monatgehalt kürzen, je nach Laune.
    Ich denke schon, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dass PP zu berücksichtigen, wenn die Angaben des Dienstnehmers glaubwürdig erscheinen.

    Herzliche Grüße
    Eve

    als Antwort auf: Altersteilzeit #66554
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich hatte schon mal so einen Fall, allerdings war da die Altersteilzeit nicht geblockt, also ohne Freizeitphase.
    Die Dienstnehmerin hatte sogar schon vor Beginn der Altersteilzeit ein zweites Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze.
    Ich habe mich damals vor dem Antrag auf Altersteilzeit beim AMS erkundigt,
    ob das ein Problem darstellt. Mir wurde gesagt, nein.
    Die Dienstnehmerin ist nun schon ca. 3 Jahre in Altersteilzeit und das zweite Diensthältnis hat sie immer noch. Es gab nie Probleme oder Rückfragen vom AMS.
    LG Eva

    als Antwort auf: KV-Zugehörigkeit #66550
    Eve
    Teilnehmer

    Liebe Ulrike!

    Die Zugehörigkeit zu einem Bestimmten Kollektivvertrag richtet sich normalerweise nach der Gewerbeberechtigung des Dienstgebers.
    Hat ein Arbeitgeber mehrere Gewerbeberechtigungen, so gibt es folgende Möglichkeiten:
    Gibt es organisatorische und fachlich getrennte Betriebsabteilungen, so kann man die Dienstnehmer je nach Tätigkeit/Abteilung dem jeweiligen KV zuordnen.

    Eine andere Möglichkeit ist, dass man den KV anwendet, dem die massgebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Soll heissen, womit mehr Umsatz gemacht wird. Handel oder Tischlereigewerbe.

    Ist bei beiden Möglichkeiten keine eindeutige Abgrenzung möglich, gilt der KV, der die größere Zahl der Arbeitnehmer umfasst.

    Nach dem Beispiel hört es sich so an, als wäre die Einzelfirma im Verkauf/Vertrieb tätig und die OEG vorwiegend im Tischlerei Gewerbe.
    Ich würde sagen, die Einzelfirma gehört zum Handel Arbeiter und Angestellte und die OEG zu den Tischlern und den Angestellten des Gewerbes.
    Bei Unsicherheiten würde ich noch Rücksprache mit den Arbeitsrechtsexperten der Wirtschaftskammer halten. Die sind sehr kompetent und immerhin kann eine falsche KV-Anwendung ins Auge gehen… 😯

    Alles Gute für den verzwickten Fall und liebe Grüße,
    Eve

    als Antwort auf: Geschäftsführer #66545
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Harald!

    Bezüglich der Lohn- bzw. Einkommensteuer bin ich mir nicht ganz sicher.
    Was jedenfalls fehlt, ist die SV, DB, DZ und Kommunalsteuer vom Sachbezugswert. Ich würde den Sachbezug daher gleich über die Personalverrechnung abrechnen, denn dann zahlt er seine Steuer gleich monatlich vom Sachbezugswert und den DB, DZ, Kommst. und SV hat man auch gleich dabei. Das ist die sichere Variante für den Fall einer Prüfung.
    Liebe Grüße,
    Eve

    als Antwort auf: Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlung #66544
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Anders98!

    Nein, wenn jemand keinen Anspruch auf Sonderzahlung hat, bekommt er auch bei der Ersatzleistung keine ausbezahlt.
    Hätte der Dienstnehmer seinen Urlaub konsumiert, hätte er für diesen Zeitraum ja auch keine Sonderzahlungen bekommen.
    Liebe Grüße,
    Eve

    als Antwort auf: GKK Malus #66539
    Eve
    Teilnehmer

    Liebe BR!

    Ja, in diesem Fall fällt ein Malus an.
    Ich kann als Arbeitsunterlage den Arbeitsbehelf der WGKK und die aktuelle Malustabelle empfehlen. Alles auf der Homepage der WGKK oder auf Sozialversicherung.at herunterzuladen.

    Herzliche Grüße

    Eve

    als Antwort auf: Wiedereintritt – Abfertigung Neu #66538
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Veronika,

    ich hatte solche Fälle auch schon. Eine BMV-Pflicht tritt erst dann ein, wenn der Dienstnehmer länger als 1 Monat beschäftigt ist. In diesem Fall ist der Dienstnehmer nur 3 Wochen beschäftigt, daher liegt keine BMV-Pflicht vor.

    Bei Fall 2 tritt die BMV-Pflicht bei der Beschäftigung im Sommer 2006 gleich mit dem ersten Tag ein, allerdings nur, wenn das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert und zwar deshalb, weil ein Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten vorliegt.
    Ich hoffe, meine Erklärungen sind brauchbar

    LG
    Eva
    😆

    als Antwort auf: Elternteilzeit #66537
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo Haydn,

    der Wunsch auf Inanspruchnahme einer Elternteilzeit muß spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn bekannt gegeben werden.
    Das Ganze ist im § 15j MSchG Abs. 4 geregelt.
    Die gesetzliche Kündigungsfrist dauert aber nur 2 Monate, also kann sie die gewünschte Elternteilzeit nicht mehr antreten.
    Die Kündigung ist meiner Meinung nach rechtlich ok, da die Dienstnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung keinen Kündigungsschutz hatte 😀
    LG Eve

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