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brigitteTeilnehmer
Danke für die Info- leider beantwortet es meine Frage nicht. Vielleicht kann mir noch jemand helfen! Danke.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke dir recht herzlich für die Info!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
ich hätte zu diesem Thema eine ähnlich Frage:
Der Dienstort eines Dienstnehmers ist sein Wohnort, d.h. er fährt von seinem Wohnort aus in den Außendienst mit seinem Privat-PKW und bekommt KM-Geld bezahlt. 2x in der Woche aber fährt er in die Firma, um Daten einzugeben – für diese Fahrt bekommt er ebenfalls steuerfreies KM-Geld bezahl. Ist da ok? Spielt hier auch „das Überwiegen“ eine Rolle?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
ich bedanke mich für deine Hilfe.
Schöne Grüße
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Caroline+Wolfi,
danke für eure Hilfe – hätte aber noch eine Frage bez. schriftliche Gleitzeitvereinbarung:
Für unseren Betrieb gibt es keinen KV und keinen Betriebsrat. Genügt es, wenn die Gleitzeitvereinbarung im Dienstvertrag dokumentiert ist?
🙄
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Antwort – ich hab es mir fast so gedacht. Ich glaube, dass für uns die Installierung eines Betriebsrates die beste Lösung wäre. Weißt du, ob das sehr aufwendig ist und wo ich mich darüber informieren bzw. beraten lassen kann?
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerFreut mich, wenn ich auch einmal jemanden helfen konnte.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Ingrid,
hallo Roland,Diese Vorgehensweise hat es tatsächlich bis 1996 gegeben. Bis 1996 wurde die SV der Sonderzahlung zusammen mit der SV des lft. Bezuges vom lfd. Bezug abgezogen. Die 6 % Lst wurde von der Bruttosonderzahlung (abz. FB) gerechnet.
Der Durchführungserlaß des BMF vom 28.10.1996 auf Grund des Strukturanpassungsgesetztes 1996 lautet:
„Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne es §62 Z 3 bis 5 ESTg sind vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen.“
Seit 1997 ist dies so zu berechnen.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Stefan,
ich bedanke mich recht herzlich für Deine Hilfe.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Stefan,
ich habe im Buch „Personalverrechnung in der Praxis“ 2006 Seite 1075 foglendes gelesen:
„Lohnsteuer, die im Zuge von Prüfungen dem Arbeitgeber gem. §82 EStG als Haftungspflichtiger vorgeschrieben wurde, ist nach § 46 Abs. 1 EStG nur dann bei der Veranlagung des Arbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn sie auch tatsächlich vom AN getragen wurde.“Ist es richtig, wenn ich den Betrag vom Nettobezug abziehe und der DN diesen Betrag bei der ANV als Werbungkosten geltend macht? Oder funktioniert das anders?
Grüße
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
wie immer besten Dank für Deine Hilfe – ein „LV-Leben“ ohne Forum wäre fast nicht mehr möglich 😀
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Stefan,
danke für Deine Info. Das mit der Zwangsläufigkeit ist geklärt. Das Kind studiert Völkerkunde und dieses Studium gibt es in Linz nicht. Der Grund meiner Frage ist der, dass, wenn ein Student in Wien den Hauptwohnsitz hat um einiges weniger (und wenn ich nicht falsch informiert wurde, ab Herbst angeblich kostenlos für „echte Wiener“ Studenten) für das Semestersticket zahlt als ein „auswärtiger“ Student. Und wenn es für den Absetzbetrag nicht hinderlich ist, dass der Student den Hauptwohnsitz in Wien hat…… schließlich verbringt er 5 bis 6 Jahre die meiste Zeit am Studionort.
Nochmals vielen Dank für die Auskunft.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für Deine Hilfe.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo,
es ist zum oben angeführten Fall noch eine Frage aufgetaucht:
Der DN ist am 2.1.2006 eingetreten. Wenn der Krankenstand über 2.1.2008 hinausgeht und das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, fängt das Krankenentgelt neu zu laufen an – ist das richtig? Wenn der DN vorher gekündigt wird liegt kein neuer Anspruch vor, da der alte Entgeltanspruch bereit im August 2007 endet – liege ich hier richtig?
Da so lange Krankenstände nicht zu meinen „Stärken“ zählen, würde ich eure Hilfe brauchen. DANKE
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerIch bedanke mich recht herzlich für die Hilfe.
LG
Brigitte -
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