auswärtige Berufsausbidlung von Kindern

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  • #63424
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte eine Frage, die nicht direkt mit der Lohnverrechnung zu tun hat.

    Bei der ANV kann man einen Pauschalbetrag von € 110,–/Monat für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (unter bestimmten Vorraussetzung)geltend machen. Das Kind hat in Linz den Hauptwohnsitz und in Wien (Studienort) einen Nebenwohnsitz. Ist es für diesen Absetzposten hinderlich, wenn das Kind in Wien den Hauptwohnsitz anmeldet?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    LG
    Brigitte

    #68646
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Brigitte,

    stimmt – kein wirkliches PV-Thema…aber macht nix – so wird´s ein bissl bunter 8)

    Ich sehe das so: §34 Abs 8 EStG, also die von Dir genannte Bestimmung bzgl. Ausbildungspaschbetrag, spricht vom Wohnort – und meint damit aber den Wohnort der Eltern. Selbst wenn der Wohnort des Kindes im Ausland iegt, steht der PauschBetrag zu — so steht´s in den LStRl mit Verweis auf VwGH-Judikatur. Das ist also meines Erachtens kein Thema.

    Was Thema ist – und daarauf wird schon Bedacht genommen: wir sprechen hier von einer aussergewöhnlichen Belastung. Die muss zwangsläufig (!) entstehen. Wenn also eine gleichwertige Ausbildung im Einzugsgebite möglich ist, so besteht keine Zwangsläufigkeit – diesen Punkt würde ich noch prüfen.
    Wenn eine agB dem Grunde nach vorliegt, ist der Hauptwohnsitzwechsel des Kindes kein Problem – aus welchen Gründe, der auch erfolgen soll/muss.

    LG
    Stefan

    #68648
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Stefan,

    danke für Deine Info. Das mit der Zwangsläufigkeit ist geklärt. Das Kind studiert Völkerkunde und dieses Studium gibt es in Linz nicht. Der Grund meiner Frage ist der, dass, wenn ein Student in Wien den Hauptwohnsitz hat um einiges weniger (und wenn ich nicht falsch informiert wurde, ab Herbst angeblich kostenlos für „echte Wiener“ Studenten) für das Semestersticket zahlt als ein „auswärtiger“ Student. Und wenn es für den Absetzbetrag nicht hinderlich ist, dass der Student den Hauptwohnsitz in Wien hat…… schließlich verbringt er 5 bis 6 Jahre die meiste Zeit am Studionort.

    Nochmals vielen Dank für die Auskunft.

    LG
    Brigitte

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