Diätenabrechnung nach Kalendertagen

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von brigitte.
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    Beiträge
  • #63651
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    wenn ein DN z.B. um 21 Uhr eine Dienstreise beginnt und diese um 3 Uhr früh beendet bekommt er bei der Kalendertagregelung keine Diäten, da ja 24:00 der Schnittpunkt ist und er weder vorher noch nachher mehr als 3 Std. unterwegs ist.

    wenn ein DN diese Dienstreise z.B. um 4 Uhr früh beendet, bekommt er 4/12, die 3 Stunden vor 24:00 werden nicht berücksichtigt, da er nicht mehr als 3 Stunden vor Mitternacht unterwegs ist.

    Ist das so korrekt? Bitte um Bestätigung oder Korrektur.

    Danke

    LG
    Brigitte

    #69138
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Neu ab heuer ist die 1/12 Regelung(24h).
    Man muss aber im vorraus bekanntgeben was man verrechnen will.
    Entweder kalendertag,od. 24h.
    Dies gilt aber fdann für die gesamte Reise.

    #69142
    brigitte
    Teilnehmer

    Danke für die Info- leider beantwortet es meine Frage nicht. Vielleicht kann mir noch jemand helfen! Danke.

    LG
    Brigitte

    #69145
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Warum?
    Der Dienstnehmer bekommt 6/12 bei der 24h Regelung.

    #69148
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo IT-Technicker,

    ich glaube, du hast meine Frage falsch interpretiert. Die 6/12 bei eine Abrechnung nach der 24 Stunden-Regelung sind mir klar – aber ich muss die Diäten nach der Kalendertagsregelung abrechnen (d.h. ab Mitternacht beginnt ein neuer Anspruch auf die € 26,40).

    LG
    Brigitte

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