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brigitteTeilnehmer
Hallo Roland, hallo Bibs
hatte im letzten Monat genau den gleichen Fall und laut Auskunft der GKK (weil ich mir auch nicht ganz sicher war)genau so gerechnet wie Roland geschildert. Man muss die ausgerechnete Urlaubswoche immer auf eine ganze Woche (sprich 7 Tage) ergänzen, auch wenn der DN nur eine 2-Tage Woche hat (er ist ja trotzdem eine ganze Woche auf Urlaub).
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Andrea,
ich möchte mich der obigen Frage anhängen und bin mir auch nicht ganz im Klaren, ob ich die KM-Gelder wieder sv-frei abrechnen kann. Nach meinem Wissenstand ist die Änderung schon beschlossene Sache, aber das Gesetz wurde noch nicht veröffentlicht, daher ist noch mit sv-pflichtig abzurechnen. Liege ich mit meiner Annahme richtig? 🙄
Liebe Grüsse
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Ulrike,
bei meinem jährlichen Infokurs wurde uns folgendes mitgeteilt:
Bei Auszahlung von UEL ist zukünftig auf dem Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des DV (arbeitsrechtliche Ende) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden DV im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbstädigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde. Es ist aber in diesen Fällen wie bisher von einem MONATLICHEN Bezugszeitraum auszugehen. Stand ab 1.1.2006.
Ich hoffe, ich wurde richtig informiert!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Veronika,
auf der GKK-Hompage gibt es einen BMVG Fragen-Antwort-Katalog vom 28.1.05 (gib bei der Schnellsuche „BMVG Katalog“ ein). Auf Seite 5, Punkt 40. sind einige Beispiele angeführt, die dir helfen könnten.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland!
Danke für deine Information. Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ich den DN abmelde und mit allen Ansprüchen abrechne und eine Wiedereinstellungsregelung vereinbare – unterliegt dann das „neue Arbeitsverhältnis“ der Abfertigung NEU (ab 1. oder 2.Monat?) oder Abfertigung alt (da nur 6 Monate Unterbrechung)?LG
Brigitte -
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