Kilometergelder

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  • #63614
    dobibeda
    Teilnehmer

    Betrifft: KV Handelsarbeiter

    Ich habe ab heute einen neuen Mitarbeiter, mit dem folgende Regelung getroffen wurde:

    Sein Dienstort ist Amstetten.
    An 2 Tagen in der Woche ist er in Wels tätig. Für die Fahrten von der Wohnung (Haag) nach Wels bekommt er das amtliche Kilometergeld bezahlt (er fährt mit
    seinem Privat-PKW).

    Heißt das, dass im März das KM-Geld nicht steuerbar ist; in den Folgemonaten aber steuerpflichtig?

    Wenn er nun einmal einen Monat lang nicht nach Wels fährt – (zB letzte Fahrt im Mai, danach wieder im Juli) –> Dann ist das KM-Geld im Juli wieder
    nicht steuerbar – und ab August wieder steuerpflichtig.
    Habe ich das so richtig verstanden?
    ******************************************

    PS: Meinen Außendienstmitarbeiter, der seine Vertreter-Besuche mit dem Privat-PKW macht, betrifft aber diese Regelung nicht? oder schon?
    (KV-Handelsangestellter)

    Ich danke im Voraus für Eure Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

    #69055
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo dobibeda!

    Bitte größte Vorsicht!
    Schau dir bitte genau die Frage 6 zu den Klarstellungen zur Reisekosten-Novelle an (siehe dazu den Beitrag von W. Ortner in der PV-Info Jan. 2008).
    Wenn ihm in Wels ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, sind die Fahrten nämlich als solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beurteilen!

    LG

    #69056
    dobibeda
    Teilnehmer

    Danke für die prompte Anwort!

    ich möchte aber noch dazu ergänzen: Der Arbeitsort in Wels ist keine Betriebsstätte, sondern eine „fremde“ Firma.
    Es gibt zwischen den beiden Firmen eine Vereinbarung, dass der DN an 2 Tagen „zur Verfügung“ gestellt wird. Die anteiligen Lohnkosten
    werden der „fremden“ Firma in Rechnung gestellt.

    Für die neuerliche Hilfe besten Dank im Voraus.

    LG

    #69057
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo dobibeda!

    Somit können nach mE Fahrtkosten unbegrenzt nicht steuerbar ersetzt werden, da es in keinem Monat dazu kommt, dass die Fahrten zwischen Haag und Wels überwiegend zurückgelegt werden, daher keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    Überwiegend sind nach wie vor Fahrten zwischen Haag und Amstetten, hier steht dann weiterhin ein ev. Pendlerpauschale zu.

    LG

    #69059
    dobibeda
    Teilnehmer

    D A N K E !!!!!

    #69060
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo dobibeda!

    Sehr gern geschehen!

    LG

    #69061
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich hätte zu diesem Thema eine ähnlich Frage:

    Der Dienstort eines Dienstnehmers ist sein Wohnort, d.h. er fährt von seinem Wohnort aus in den Außendienst mit seinem Privat-PKW und bekommt KM-Geld bezahlt. 2x in der Woche aber fährt er in die Firma, um Daten einzugeben – für diese Fahrt bekommt er ebenfalls steuerfreies KM-Geld bezahl. Ist da ok? Spielt hier auch „das Überwiegen“ eine Rolle?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke

    LG
    Brigitte

    #69064
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Ich sehe diese Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit kann hier mE das km-Geld NICHT steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) abgerechnet werden.
    Begründung: Der DN hat sicher in der Firma einen Arbeitsplatz, oder?
    Daher kommt auch die RZ 729a (Teleworker) aus den LSt-RL nicht zur Anwendung, die ich dir infohalber hier reinkopiere:

    729 a:
    Bei Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber
    über keinen Arbeitsplatz verfügen, ist die Arbeitsstätte die Wohnung des Arbeitnehmers.
    Somit stellen Fahrten zum Sitz der Firma grundsätzlich Dienstreisen dar. Tagesgelder,
    Fahrtkostenersätze und Nächtigungsgelder können – sofern die übrigen Voraussetzungen
    gegeben sind – gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei ersetzt werden.

    Somit sind mE die Fahrten Wohnung – Firma mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, Pendlerpauschale geht leider auch nicht, da die erforderlichen mehr als 10 Fahrten im Monat nicht erreicht werden.

    LG

    #69067
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke dir recht herzlich für die Info!

    LG
    Brigitte

    #69068
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen – wünsche dir eine schöne Arbeitswoche!

    LG

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