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brigitteTeilnehmer
Hallo Martin,
hälst wohl auch nicht viel von Sonntagsruhe 😉 – danke für die rasche Bestätigung meiner Vorgangsweise.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
bedanke mich recht herzliche für deine Hilfe.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
hab erst heute deine Antwort gelesen (Urlaubsende 🙁 ). Wenn ich von einem unbezahlten Urlaub ausgehe, habe ich also keinen Handlungsbedarf, da der DN ja mit Ende Entgelt bei ZD-Antritt abgemeldet wurde und erst bei Arbeitsbeginn bei der GKK wieder anzumelden ist – sehe ich das richtig? Laut Auskunft der GKK ist der DN auch noch 6 Wochen nach ZD-Ende versichert. Im IT-KV habe ich nichts gelesen, wie dieser unbezahlte Zeit für Ansprüche wie Abfertigung etc. zu behandeln ist. Ich nehme an, dass sie nicht mitgerechnet wird.??
Würde mich über deine Hilfe freuen. Danke.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine wie immer ausführliche Info. Aber vielleicht kannst du mir das Fallbeispiel mailen. Da ich bereits deine Mail-Adresse habe, werde ich mich bei dir melden.
Einen schönen Tag noch
Brigitte
brigitteTeilnehmerDanke Roland, ich konnte die Frage bereits abklären.
Schöne Grüße
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland
Hallo Viktoria,In unsere Firma (Linz) wurde bei jeder Prüfung kontrolliert, ob der Fahrtkostenersatz in einem Monat pro Jahr sv-pflichtig abgerechnet wurde. Ist ein DN unterm Jahr ausgeschieden, musste ich ebenfalls ein Monat sv-pflichtig abrechnen (hab ich natürlich übersehen 😆 )
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
in der Dienstordnung heisst es:
„Die Remuneration, die dem Bediensteten aus Anlaß eines DN-Jub.gewährt werden kann, beträgt bei der Vollendung einer Dienstzeit von 25,35 und 40 Jahren je 200 v.H. des Bezuges, der dem Bediensteten für den Monat gebührt, in den das Dienstjub.fällt“.Also muss ich von einem Monatsbezug ausgehen, daher hab ich angenommen, dass der Sachbezug einzurechnen ist.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Info. Habe von der GKK genau die gleiche Auskunft bekommen, dass der § 49/3 Zi 1-26 nur für „echte Dienstnehmer“ und nicht für freie DN Anwendung findet, daher SV-pflicht. Der Betrag kann aber als Werbungskosten wieder geltend gemacht werden.
Schöne Grüsse aus Linz
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke dir für die promte Hilfe. Ich bin auf das gleiche Ergebnis gekommen. 😀
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerLieber Herr Kurzböck,
danke für die prompte Auskunft.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerLieber Herr Kurzböck!
Ich glaube, ich stehe gerade „daneben“. Die DN hat per 31.10.2006 einen Urlaubsrest (stundenweiser Urlaub) von 517,30 Stunden. Wie muss ich bei der Umrechnung vorgehen. 🙄
DANKE
Brigitte
brigitteTeilnehmerSehr geehrter Herr Kurzböck,
besten Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung – dieses Forum ist echt super! Jetzt ist noch eine Unklarheit aufgetaucht. Wie ist die Vorgehensweise bei der Berechnung des Urlaubsanspruches für 2006? Muß ich hier genauso eine Aliquotierung durchführen?
6 Wochen Urlaub – 240 Stunden/12×10=200 Std + 144 Stunden /12×2=24 Std.(240/40×24=144)=Urlaubsanspruch 2006 =224 Stunden
Es gibt ausserdem noch einen sehr großen alten Urlaubsrest, den die DN vorher nicht mehr verbrauchen konnte. Bin ich hier richtig informiert, dass das Ausmaß des alten Urlaubsanspruches erhalten bleibt – nur bei Inanspruchnahme bekommt die DN natürlich nur das Gehalt nach Herabsetzung der Arbeitszeit dafür.Ich bedanke mich jetzt schon für die Hilfe!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Martin,
habe gleich am 1 Tag nach meinem Urlaub bei der OÖ GKK bez. der Aufrollung angerufen. Laut Auskunft erscheint nächste Woche ein Newsletter auf der Hompage, wo die Vorgehensweise beschrieben ist. Vorab wurde mir mitgeteilt, dass der Pensionsversicherungsbeitrag rückgefordert werden kann, bei der Krankenversicherung muss ich (falls der freie DN unter die Geringf.Grenze fällt)bei jeden betroffenen freien DN nachfragen, ob der im jeweiligen Zeitraum Leistungen von der GKK bezogen hat (ob er das fürs Jahr 2005 noch weis?) – wird bei einer Prüfung geprüft! 👿
Weiters sind Änderungsmeldung zu erstellen bzw. zu korrigieren sowie neue Lohnzettel zu übermitteln.LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Martin!
ich gratuliere dir zur Geburt deiner Tochter und wünsche dir viel Freude mit ihr – hab selber zwei wunderbare Töchter. Bezüglich der Reisekosten (in meinem Fall geht es nur um KM-Gelder) habe ich bei der OÖ GKK angerufen. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin haben sie am 8.8. eine Besprechung, wie die DG vorgehen sollen, da eben Fragen, wie ich sie gestellt habe, aufgetaucht sind. Ich habe 25 Freie abzurechnen, wobei einige zwei -dreimal im Jahr bei sv-freien KM-Gelder geringfügig abzurechnen gewesen wären und somit nur in der UV versichert wären. Das gleiche Problem gibt es auch für 2005. Da stellt sich eben die Frage – was ist, wenn diese DN Sachleistungen von der GKK in Anspruch genommen haben? Wie sieht es aus, wenn der DN Monate der Vollversicherung und Monate der Geringfügigkeit haben?
Hoffe, dass die GKK nach dem 8.8. diese Fragen beantworten kann.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo,
da nun die SV-Freiheit der Reisekosten für freie DN gesetzlich fixiert ist und ich für 2005 und lfd. Aufrollungen durchführen kann, stellen sich für mich folgende Fragen:
1.Kann ich auch bereits ausgetretene freie DN (2005 und 2006) aufrollen?
2.Wenn der freie DN dadurch unter die Geringfügigkeitsgrenz fällt – sind wahrscheinlich Änderungsmeldung zu machen.Auf was muss ich noch achten?
Danke für die Hilfe im voraus.LG
Brigitte -
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