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brigitteTeilnehmer
Hallo Roland,
danke für die Info.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für dein Statement.
Wünsch dir noch einen schönen Tag.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für die Info. Sehe ich das richtig, dass der OGH an der wertneutralen Umrechnung (Voll- auf Teilzeit und umgekehrt) festhält. Da in unserer Firma der Urlaub in Stunden verwaltet wird, muss ich diesen entsprechend erhöhen oder reduzieren.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerFrage ist bereits erledigt.
Lg
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Info.
Wünsch dir noch einen schönen Tag.
BrigittebrigitteTeilnehmerDanke Roland für die Info!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Hilfe, hast mir sehr geholfen.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerDanke Roland für die Bestätigung.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerDie Frage hat sich bereits erledigt.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Info`s.
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
ich war eigentlich der Meinung, dass ein Lehrverhältnis „von Haus aus“ ein befristetes DV ist und die Weiterverwendungspflicht eine gesetzliche Verpflichtung des Lehrberechtigten ist und ihm deshalb „keine Schuld“ triftt bei Ablauf der Befristung. Wir haben kein Problem damit Postensuchtage zu gewähren, ich möchte nur die gesetzliche Regelung kennen. Vielleicht hast du noch ein Statement zu meiner Meinung. Danke
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerDanke Roland!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
wollte noch die Auskunft der AUVA für die Allgemeinheit mitteilen:
„wenn beide Arbeitsverhinderungen wegen Krankheit waren, gibt es bei einer Unterbrechnung eine Toleranzgrenze von 3 Kalendertagen“
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerDanke Roland!
LG
BrigittebrigitteTeilnehmerHallo Roland,
ich habe heute das Buch „Praktische Lohnverrechnung 2011“ vom Der Steuerzahler zugeschickt bekommen. Beim Durchblättern bin ich auf das Kapitel Kilometergelder und Fahrtkostenvergütungen gestossen, wo steht, dass die Dienstreisen durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen sind mit Datumsangabe, KM-Anfang und KM-Endstand, Abfahrtsort, Zielort, Fahrtroute, Zweck der Fahrt und Anzahl der gefahrenen KM. Unsere DN schreiben eine Reisekostenabrechnung, in der alles enthalten ist bis auf den KM-Anfang und KM-Endstand. Kann mir auch nicht vorstellen, welchen Sinn es machen sollte, die KM-Stände eines Privatautos zu erfassen.
LG Brigitte
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