Fahrtenbuch für KM-Geld

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    Beiträge
  • #65087
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    unlängst ist mir zu Ohren gekommen, dass ein Dienstnehmer, wenn er mit seinem Privat-PKW Dienstfahrten erledigt und dafür KM-Geld bekommt, ein Fahrtenbuch führen muss. Ist das so und wenn ja, seit wann? Danke für Infos.

    LG
    Brigitte

    #72488
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Nein, das glaube ich nicht – auch die Finanz hat hiezu ihre Meinung nicht geändert – siehe dazu RZ 290 aus den LSt-RL:

    290
    Die Benutzung eines KFZ muss nicht unvermeidbar sein. Es steht dem Arbeitnehmer die
    Verwendung des KFZ auch dann frei, wenn die Wegstrecke auch mit einem öffentlichen
    Verkehrsmittel oder zu Fuß zurückgelegt werden könnte (VwGH 22.12.1980, 2001/79).
    Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die Kontrolle sowohl des
    beruflichen Zwecks als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Dies
    erfordert, dass in den entsprechenden Aufzeichnungen zumindest das Datum, die Dauer, der
    Beginn und das Ende, das Ziel und der Zweck jeder einzelnen Fahrt festzuhalten sind (siehe
    VwGH 21.10.1993, 92/15/0001). Neben einem Fahrtenbuch können auch Belege und
    Unterlagen, die diese Merkmale enthalten, zur Nachweisführung geeignet sein (zB
    Reisekostenabrechnungen für den Arbeitgeber, Kursprogramm mit Kursbesuchsbestätigung
    bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen). Die Anforderungen an die Qualität der
    Aufzeichnungen steigen mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten Kilometer.

    LG

    #72493
    brigitte
    Teilnehmer

    Danke Roland für deine ausführliche Info.

    LG
    Brigitte

    #72496
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #72507
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich habe heute das Buch „Praktische Lohnverrechnung 2011“ vom Der Steuerzahler zugeschickt bekommen. Beim Durchblättern bin ich auf das Kapitel Kilometergelder und Fahrtkostenvergütungen gestossen, wo steht, dass die Dienstreisen durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen sind mit Datumsangabe, KM-Anfang und KM-Endstand, Abfahrtsort, Zielort, Fahrtroute, Zweck der Fahrt und Anzahl der gefahrenen KM. Unsere DN schreiben eine Reisekostenabrechnung, in der alles enthalten ist bis auf den KM-Anfang und KM-Endstand. Kann mir auch nicht vorstellen, welchen Sinn es machen sollte, die KM-Stände eines Privatautos zu erfassen.

    LG Brigitte

    #72513
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Es gibt da schon VWGH-und UFS Judikatur dazu, z.B. UFS Salzburg RV/0095-S/08 vom 12. April 2010:
    Km-Stand Anfang und Ende bitte unbedingt vermerken!

    LG

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