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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 15 Jahren von
Roland aktualisiert.
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10. Februar 2011 um 11:39 Uhr #65087
brigitte
TeilnehmerHallo,
unlängst ist mir zu Ohren gekommen, dass ein Dienstnehmer, wenn er mit seinem Privat-PKW Dienstfahrten erledigt und dafür KM-Geld bekommt, ein Fahrtenbuch führen muss. Ist das so und wenn ja, seit wann? Danke für Infos.
LG
Brigitte10. Februar 2011 um 21:24 Uhr #72488Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Nein, das glaube ich nicht – auch die Finanz hat hiezu ihre Meinung nicht geändert – siehe dazu RZ 290 aus den LSt-RL:
290
Die Benutzung eines KFZ muss nicht unvermeidbar sein. Es steht dem Arbeitnehmer die
Verwendung des KFZ auch dann frei, wenn die Wegstrecke auch mit einem öffentlichen
Verkehrsmittel oder zu Fuß zurückgelegt werden könnte (VwGH 22.12.1980, 2001/79).
Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die Kontrolle sowohl des
beruflichen Zwecks als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Dies
erfordert, dass in den entsprechenden Aufzeichnungen zumindest das Datum, die Dauer, der
Beginn und das Ende, das Ziel und der Zweck jeder einzelnen Fahrt festzuhalten sind (siehe
VwGH 21.10.1993, 92/15/0001). Neben einem Fahrtenbuch können auch Belege und
Unterlagen, die diese Merkmale enthalten, zur Nachweisführung geeignet sein (zB
Reisekostenabrechnungen für den Arbeitgeber, Kursprogramm mit Kursbesuchsbestätigung
bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen). Die Anforderungen an die Qualität der
Aufzeichnungen steigen mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten Kilometer.LG
11. Februar 2011 um 14:50 Uhr #72493brigitte
TeilnehmerDanke Roland für deine ausführliche Info.
LG
Brigitte12. Februar 2011 um 22:11 Uhr #72496Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Sehr gern geschehen.
LG
15. Februar 2011 um 12:10 Uhr #72507brigitte
TeilnehmerHallo Roland,
ich habe heute das Buch „Praktische Lohnverrechnung 2011“ vom Der Steuerzahler zugeschickt bekommen. Beim Durchblättern bin ich auf das Kapitel Kilometergelder und Fahrtkostenvergütungen gestossen, wo steht, dass die Dienstreisen durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen sind mit Datumsangabe, KM-Anfang und KM-Endstand, Abfahrtsort, Zielort, Fahrtroute, Zweck der Fahrt und Anzahl der gefahrenen KM. Unsere DN schreiben eine Reisekostenabrechnung, in der alles enthalten ist bis auf den KM-Anfang und KM-Endstand. Kann mir auch nicht vorstellen, welchen Sinn es machen sollte, die KM-Stände eines Privatautos zu erfassen.
LG Brigitte
16. Februar 2011 um 10:05 Uhr #72513Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Es gibt da schon VWGH-und UFS Judikatur dazu, z.B. UFS Salzburg RV/0095-S/08 vom 12. April 2010:
Km-Stand Anfang und Ende bitte unbedingt vermerken!LG
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